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Luftrecht und Behörden | FAA-PPL in Deutschland "validieren"  
4. Mai 2022: Von Charlie_ 22 

Gibt es für US-Piloten (in diesem Fall ein Profi /ATP, CFII) die Möglichkeit eine D-reg innerhalb Deutschlands zu fliegen? Ich kann mich erinnern, dass ich mal was von einer "Validierung/Anerkennung" für ein paar Wochen gelesen habe, finde es aber nicht mehr,

4. Mai 2022: Von Guido Frey an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Alexis,

schau mal unter https://www.easa.europa.eu/downloads/120969/en

Das sind die TIP-L. Ich bin da nicht firm drin, aber wenn ich das richtig verstehe, hat Dein Bekannter mehr als 50 h PIC IFR Zeit...

Demnach müsste folgendes ausreichend sein:

1. Verification Letter bei der FAA anstoßen.

2. EU-Medical

3. Checkflug mit EASA-FE (darin enthalten ein "Oral" zur Überprüfung des Theoriewissens)

Training an einer ATO, schriftliche Theorie und Akklimatisierungsflüge entfallen auf Grund der 50 h PIC IR.

Damit hätte der Bekannte dann ein EASA-PPL-SEP/IR. Alles ohne Gewähr...

4. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an Guido Frey

Hi Guido, super - vielen Dank. Ich werde ihm das erklären - vielleicht will er das ja machen. Und ja, er hat sogar ein paar tausend IFR-Stunden auf SET und SEP.

4. Mai 2022: Von Philipp Tiemann an Guido Frey

Das lästige Sprechfunkzeugnis nicht vergessen (möglicherweise dann nur BZF-E...). Und die ICAO Language proficiency auch nicht (wobei das LBA-Formular hier unklar ist; bekommt man etwa 3 Jahre lang Level 4 auf Basis eines letzten FAA Flight Reviews eingetragen?). Was ware mit ZÜP? Tobias kennt sich sicher aus...

Und: um ein Luftrecht-Oral zu bestehen, muss man ja auch vorab erstmal ein bisschen gelernt haben...

Also, eine Umschreibung ist zwar etwas einfacher geworden, allerdings vor allem von den Anforderungen her, nicht so sehr vom Aufwand her (das sind zwei etwas verschiedene Dinge, die immer gerne vermischt werden).

Wenn der also nur mal zeitweise hier ein bisschen fliegen möchte, ist das vielleicht etwas zu viel des Guten, eine eigenständige Lizenz zu erwerben. Evtl. kommt doch eher eine Validierung in Frage. Die haben in der Tat ein Jahr Gültigkeit.

4. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an Philipp Tiemann

Das dachte ich zunächst auch ... aber wo findet man die Regeln/Details zur Validierung? Weißt Du das zufällig?

4. Mai 2022: Von Philipp Tiemann an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Auf die Schnelle nur das hier: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Anrechnung_Bundeswehr/FAQ_Anrechnung/FAQ_node.html

Warum da erst Bundeswehr drüber steht, dann aber generell über Validerungen von Drittstaatenlizenzen gesprochen wird, keine Ahnung...

Dort ist der Verweis zu Anhang III zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.

4. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an Philipp Tiemann

Danke, Philipp - das müsste es sein. Ich werde mal _versuchen_ dem LBA eine Mail zu schicken. Nach den Erfahrungen der letzten zwei Jahre könnte ich die Mail zwar dem Verfassen auch gleich löschen - käme wohl aufs selbe raus - aber ich probier's.

4. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann Bewertung: +2.00 [2]

Dort ist der Verweis zu Anhang III zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.

Das ist nicht mehr einschlägig. Allgemein ist die Validierung und die Umschreibung von Drittstaaten-Lizenzen in der EU-VO 2020/723 geregelt.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32020R0723&from=DE

Der Unterschied zwischen einer Validation und einer Conversion besteht dort aber nur, dass bei einer Validation (für maximal ein Jahr) keine schriftliche Theorieprüfung nötig ist, bei der Conversion dagegen schon.

Für den FAA-Fall (Umschreibung, nicht Validation) kann man jetzt auch TIP-L heranziehen, aber im Prinzip ist das ähnlich wie der Conversion-Prozess in der 723, nur dass die Anforderungen mit den 100 h entfällt.

"English Proficient" aus der FAA-Lizenz wird als Level 4 übernommen, um ZÜP und Sprechfunkzeugnis führt aber meiner Kenntnis nach in Deutschland kein Weg vorbei.

Er muss aber den Vorgang doch gar nicht bei einer deutschen Behörde machen um hier eine D-Reg zu fliegen oder? Es wäre doch auch jede beliebige andere EASA-Behörde (AustroControl, Transport Malta, ...) gangbar, so könnte man mindestens mal das ZÜP-Thema umschiffen?

Klar - deswegen schrieb ich "in Deutschland". Allerdings scheint mir - egal welche Variante man wählt - der Aufwand nur für einen Fliegerurlaub unverhältnismäßig hoch zu sein.

5. Mai 2022: Von Guido Frey an Patrick Whiskey Echo Yankee

@Alexis:

Eine Idee wäre dann, das ganze über die tschechische CAA laufen zu lassen? Das ist doch bei Dir in der Nähe? Dort scheint keine ZÜP und kein Sprechfunkzeugnis erforderlich zu sein.

5. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Hi Guido,

keine schlechte Idee! Die CZ-CAA ist zwar nicht in der Nähe von München :-) – aber nicht weit von unserer Firma bei Prag, Ich war schon mal bei denen als ich eine Cirrus "OK" registrieten wollte: Man ruft an, bekommt einen Ternin und kann hingehen und mit deen reden (!!!). Sehr nett und kompetent,


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