Das ist das Problem beim Karten erstellen: in den AIP Kapiteln ENR 5.3 und ggf. ENR 5.7 (die Kapitelstruktur der AIP ist weltweit standardisiert) werden zusätzlich/optional zur bekannten -D, -R, -P Systematik aus ENR 5.1 sonstige Gebiete aufgeführt, die mit Durchflugbeschränkungen belegt sind. Um nicht für jede Variante eine eigene Symbolisierung zu erfinden, bildet man der Einfachheit halber diese Gebiete auf die dem Piloten bekannte -D, -R, -P Systematik/Symbolisierung ab, selbst wenn das formal nicht völlig korrekt ist. Praktisch aber schon ...
Inhaltlich: bei den genannten Gas-Stationen geht die Gefahr weniger vom Flieger für die Station aus als von der Station für den Flieger ! Es handelt sich meist um sog. "Gas Venting Sites", i.d.R. Verdichterstationen eines Gas-Fernleitungsnetzes. Bei betrieblichen Störfällen werden dort sehr große Mengen (Erd-)Gas freigesetzt, z.B. um eine Pipeline schnell drucklos zu bekommen. Jegliche Verbrennungsmaschine, die in so eine Gaswolke kommt, bekommt mindestends massive Gemischprobleme, wenn nicht mehr. Gelegentlich werden solche Abblasaktionen auch vorher per NOTAM angekündigt. In Frankreich, Polen und Dänemark gibt es diese mit "GVS" gekennzeichneten Stationen häufig auf Karten, in Deutschland ist das eher unüblich.
Wer so eine GVS also als "prohibited" betrachtet, macht nichts verkehrt, zumal die ja meist leicht sicher überfliegbar bzw. kleinräumig umfliegbar sind .