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Luftrecht und Behörden | Termin Jahresnachprüfung?  
1. Mai 2019: Von  

Mein ARC läuft am 19.6. ab. Genügt es wenn das Flugzeug an diesem Tag in der Werft steht? Ich nehme an, dass dann als neues Datum der Tag der Fertigstellung eingetragen wird, ich also nächstes Jahr ein paar Tage "gewinne"? Stimmt das so?

1. Mai 2019: Von Alexander Callidus an 

PH-registriert gewinne ich regelmäßig keine Tage. ARC ist im Februar fällig, wenn der FLieger bis März in der Werft steht und dann erst die Papiere eingereicht werden, dann gilt mein CoA ab Februar. Das wird in D nicht anders sein.

1. Mai 2019: Von  an  Bewertung: +1.00 [1]

Das ARC gilt für ein Jahr ab Tag der Prüfung - bzw. ein Jahr ab Tag des Ablaufs wenn die Prüfung innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf des aktuellen ARC durchgeführt wurde (und einige andere Bedingungen erfüllt sind).

Wenn wie in deinem Fall die Prüfung erst nach Ablauf des letzten ARCs erfolgt, dann gilt es daher 1 Jahr ab Tag der erneuten Prüfung.

P.S.:
Das ist praktische Erfahrung und keine theoretische Überlegung, weil mein Flieger letztes Jahr am Tag des Ablauf des ARC halb-zerlegt in der Werft stand und das neue ARC erst einen Monat später ausgestellt wurde.
"Gerüchteweise" habe ich gehört, dass der Papierkram für die Werft nicht angenehmer wird, wenn sie einen Werkstattflug mit einem Flieger machen müssen, bei dem das ARC abgelaufen ist...

1. Mai 2019: Von  an Alexander Callidus

Verstehe ich nicht, Alexander. Wenn Dein ARC bis 28. Februar gilt und Du den Flieger an dem Tag in die Werft stellst und sie die JNP am 5.3. bescheinigen. dann müsste das ARC bis 5.3. des nächsten Jahres gültig sein.

Nein?

1. Mai 2019: Von Malte Höltken an  Bewertung: +2.00 [2]

Das ARC hat initial wenig mit der tatsächlichen Wartung zu tun, man muß also für die Ausstellung eines ARC keine fertiggestellte Wartung vorweisen. Ich kenne Flieger, die ohne Motor (der war zur Überholung weg) ein ARC ausgestellt bekommen haben. Das ist ja das schöne an der Trennung von Lufttüchtigkeit und Wartung.

1. Mai 2019: Von Kevin Kissling an 

Wenn das ARC am 05.03.2019 ausgestellt wird gilt es bis 04.03.2020.

Eine vollständige Prüfung kann ohne Änderung des Gütigkeitstages um bis zu 90 Tage vorgezogen werden. (z.B. an einem LFZ mit ARC, welches bis 10.03.2019 gilt, kann am 30.12.2018 eine Prüfung durchgeführt werden und ein ARC bis 10.03.2020 ausgestellt werden.)

Bei einem LFZ in überwchter Umgebung kann das ARC zwei Mal ab 30 Tagen vor Ablauf jeweils um ein Jahr verlängert werden.

siehe Part-M M.A.901

1. Mai 2019: Von  an Kevin Kissling

Danke, Kevin - aber meine Frage war eine andere!

1. Mai 2019: Von Roland Schmidt an Alexander Callidus

Alexander, hast du auch 'ne mail vom ILENT bekommen, dass "dein S-BVL demnächst abläuft"? Ich glaube, die haben EDV-mässig irgendetwas umgestellt und das geht jetzt automatisiert an alle Halter und die Repräsentanten raus. Ein Freund hat's auch bekommen bei Ablaufdatum November.

1. Mai 2019: Von Gerald Heinig an Malte Höltken

Das ARC hat initial wenig mit der tatsächlichen Wartung zu tun, man muß also für die Ausstellung eines ARC keine fertiggestellte Wartung vorweisen. Ich kenne Flieger, die ohne Motor (der war zur Überholung weg) ein ARC ausgestellt bekommen haben. Das ist ja das schöne an der Trennung von Lufttüchtigkeit und Wartung.

Interessant. Aber was bedeutet denn dann das ARC? Was bescheinigt es?

1. Mai 2019: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt

Bisher kommt diese Mail immer sinnvoll etwa vier Wochen vor Ablauf

2. Mai 2019: Von Malte Höltken an Gerald Heinig

Aber was bedeutet denn dann das ARC? Was bescheinigt es?

M.A.710 Prüfung der Lufttüchtigkeit

a) Um der Anforderung an die in Punkt M.A.901 genannte Prüfung der Lufttüchtigkeit gerecht zu werden [Anm.: zur Ausstellung eines ARC], muss das genehmigte Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eine vollständige dokumentierte Prüfung der Luftfahrzeugaufzeichnungen durchführen, um sich zu überzeugen, dass

1. die Flugstunden und die zugehörigen Flüge für die Zelle, den Motor und den Propeller ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden und

2. das Flughandbuch für die Luftfahrzeugkonfiguration Gültigkeit hat und auf dem neuesten Stand ist und

3. die gesamte für das Luftfahrzeug fällige Instandhaltung in Übereinstimmung mit dem genehmigten Instandhaltungsprogramm durchgeführt wurde und

4. alle bekannten Mängel behoben oder, wenn zutreffend, ordnungsgemäß zurückgestellt wurden und

5. alle anzuwendenden Lufttüchtigkeitsanweisungen durchgeführt und ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden und

6. alle Änderungen und Reparaturen, die an dem Luftfahrzeug durchgeführt worden sind, aufgezeichnet sind und Anhang I (Teil-21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 entsprechen und

7. alle in das Luftfahrzeug eingebauten lebensdauerbegrenzten Komponenten ordnungsgemäß gekennzeichnet und erfasst wurden und ihre genehmigte Lebensdauer nicht überschritten haben und

8. alle Instandhaltungsarbeiten in Übereinstimmung mit Anhang I (Teil-M) freigegeben wurden und

9. der aktuelle Wägebericht die Konfiguration des Luftfahrzeugs wiedergibt und gültig ist und

10. das Luftfahrzeug dem neuesten von der Agentur genehmigten Änderungsstand seines Musters entspricht und

11. falls erforderlich für das Luftfahrzeug eine Lärmbescheinigung, die der aktuellen Konfiguration des Luftfahrzeugs entspricht, gemäß Unterabschnitt I des Anhangs I (Teil-21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 ausgestellt wurde.

b) Das Lufttüchtigkeitsprüfpersonal des genehmigten Unternehmens zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit muss eine physische Prüfung am Luftfahrzeug durchführen. Für diese Prüfung muss Lufttüchtigkeitsprüfpersonal, das nicht entsprechend Anhang III (Teil-66) qualifiziert ist, von qualifiziertem Personal unterstützt werden.

c) Durch die physische Prüfung am Luftfahrzeug muss das Lufttüchtigkeitsprüfpersonal sicherstellen, dass:

1. alle erforderlichen Markierungen und Hinweisschilder ordnungsgemäß angebracht sind und

2. das Luftfahrzeug seinem genehmigten Flughandbuch entspricht und

3. die Luftfahrzeugkonfiguration mit der genehmigten Dokumentation übereinstimmt und

4. kein offensichtlicher Mangel festgestellt werden kann, der nicht gemäß Punkt M.A.403 abgehandelt wurde, und

5. keine Nichtübereinstimmungen zwischen dem Luftfahrzeug und der gemäß Punkt (a) dokumentierten Prüfung der Aufzeichnungen festgestellt werden können.

[...]


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