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IFR & ATC | Flugsicherungsgebühren, Definition Inanspruchnahme VFR?  
27. Dezember 2018: Von Alexander Callidus 

Bei untenstehender AIP bin ich nicht sicher, wann Gebühren anfallen, wie also "Inanspruchnahme" definiert ist. "Enroute-Facilities" klingt für mich erstmal nach Funkkontakt mit ATC. Ausdrücklich erwähnt werden aber auch VFR-Flüge. Gibt es da internationale termini technici, die eine feste Bedeutung haben?

Oder kann es sein, daß schon jeder Funkkontakt mit App oder Tower z.B. für die Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone als Inanspruchnahme gewertet wird? Auch in Hannover oder Leipzig fallen ja auch knapp 20€ Flugsicherungsgebühr bei einem VFR-Flug an. Hier sind es aber eben 200€.

Implizit könnte gemeint sein, daß Flieger unter 4 To gar keine Flugsicherungsgebühren zahlen müssen, das finde ich aber nirgends explizit.



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Unbenannt2.JPG

27. Dezember 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Alexander Callidus

Aus der nächsten Seite geht hervor dass Gebühren von 4 Tonnen bis 650 Tonnen zu bezahlen sind, enroute. Landegebühren sind für Tragschrauber übrigens halbiert.

28. Dezember 2018: Von Thomas Dietrich an Flieger Max L.oitfelder

In Italien bezahle ich mit Fuugzeugen über 2to auch VFR die volle Eurocontrol Gebühr. 100% ig wenn ich einen Flugplan aufgebe, wenn ich nur mit ATC funke kann es sein daß der Flug berechnet wird.

In diesem Sinne Euch Allen einen Guten Rutsch!


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