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IFR & ATC | E-IR und CB-IR und erforderliches Medical  
13. August 2015: Von Carsten G. 

Moin,

beim Medical Check heute kam die Frage nach der Notwendigkeit der Reinton-Audiometrie für Competency-Based und Enroute IR in Verbindung mit der PPL auf. Die Flugschulen wünschen das und es steht auf der Liste der einzureichenden Unterlagen, bei den Anforderungen an die normale PPL ist der Punkt nicht zu erfüllen. Gibt es hier schon praktische Erfahrungen, bzw. eine verbindliche Vorgabe?

Danke,

c.

13. August 2015: Von _D_J_PA D. an Carsten G.
ich hatte kürzlich das Vergnügen, mein Medical zu erneuern - ich habe den Audiometrie-Test gemacht - hat ca. 15 Minuten gedauert und um 25€ gekostet... ob's tatsächlich notwendig war, weiß ich nicht...
13. August 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Carsten G. Bewertung: +2.00 [2]

Guten Tag

Einfache Antwort: es muss sein.

Verordnung (EU) 1178/2011

UNTERABSCHNITT 2

Anforderungen für Tauglichkeitszeugnisse

MED.A.030 Tauglichkeitszeugnisse

g) Wenn die PPL um eine Instrumentenflugberechtigung ergänzt werden soll, muss der Lizenzinhaber sich Reintonaudiometrie-Untersuchungen mit der Periodizität und nach dem Standard, die für Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 1 vorgeschrieben sind, unterziehen.

Gruß

Ulrich Werner

13. August 2015: Von Carsten G. an Ulrich Dr. Werner
danke, sehr hilfreich!
13. August 2015: Von Marco Schwan an Ulrich Dr. Werner
Hi,

Darf jeder Fliegerarzt der nur klasse2-Medical auch die Reinton-Audiometrie durchführen?

Gruß Marco
13. August 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Marco Schwan

Guten Abend

Dürfen ja, wenn er das Gerät (Audiometer) hat. Die Durchführung durch einen Facharzt für HNO ist nicht vorgeschrieben, ein solcher hat aber immer diese Ausstattung.

Gruß

Ulrich Werner

26. Februar 2018: Von Christoph Sandstede an Ulrich Dr. Werner

Ich hole das hier mal kurz hoch mit einer „blöden“ Frage:

wenn mein Fliegerarzt kein Audiometer hat, dann gehe ich vorher mit dem LBA-Formular zu einem HNO-Arzt, der macht „Reintonaudiometrie“ (ein klasse Wort) und gem. Formular wahrscheinlich noch weitere Untersuchungen, füllt das aus und das Formular lege ich dem Fliegerarzt vor, der dieses ebenfalls unterschreibt und dann wird bestenfalls „Inkl Reintonaudiometrie“ in das Medical eingetragen?

Hintergrund: ich überlege 2019/20 Instrumentenflug anzugehen, will mir Lauferei zu Ärzten ersparen (Medical gilt für mich letztmalig 5 Jahre) und habe zufällig einen nicht Luftfahrt-erfahrenen HNO-Arzt im Bekanntenkreis. Ist das sinnvoll oder wird „Reintonaudiometrie“ eh nicht ins Medical eingetragen sondern nur der ATO vorgelegt?

Vielen Dank im Voraus, viele Grüße Christoph

26. Februar 2018: Von Erik N. an Christoph Sandstede

Die Audiometrie gehört zum Medical für den Erwerb des IFR und wird dem LBA übermittelt. Also weder nur ATO, noch Eintrag ins Medical ;)

26. Februar 2018: Von Christoph Sandstede an Erik N.

Danke Erik, habe ich Dich richtig verstanden: das ausgefüllte HNO-Formular wird dem LBA übermittelt - wenn ich also 2019/20 „ernst mache mit IR“, dann hat das LBA diese Voraussetzung vorliegen - korrekt?

26. Februar 2018: Von Erik N. an Christoph Sandstede

Der Fliegerarzt trägt die Ergebnisse ein und übermittelt das Medical halt ans LBA. Welches Formular ? No clue. Ist halt Bestandteil des Medicals. Das ist nicht nur für die ATO. Mein Fliegerarzt macht die Audio „mit dabei“ :)

27. Februar 2018: Von Christoph Sandstede an Erik N.

Danke, jetzt habe ich es halbwegs verstanden. Mit dem „Formular“ meinte ich den HNO-Bericht:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L5/26_HNO-aerztlicher_U_Bericht.html


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