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28 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Fliegen ohne Flugleiter die X-te  
1. Juni 2015: Von Patrick K. 
Hallo zusammen,
das Thema Fliegen ohne Flugleiter wurde hier schon bis ins unendliche diskutiert.
Ich hatte neulich aber ein sehr interessantes Gespräch darüber mit einem Politiker der CSU aus dem bayrischen Landtag.
Kurz nach unserem Gespräch bekam ich per Mail die Information, dass erste Flugplätze / Flughäfen bereits darauf verzichten.

Als Beispiel nannte er Straubing - Wallmühle
(siehe auch: https://www.airport-straubing.com/fliegen_ohne_flugleiter/ )

Notwendig ist wohl "nur" eine Genehmigung des Luftamtes.

Jeder Pilot der dies nutzen will, muss dafür eine Haftungsfreistellung unterzeichnen?! Was natürlich Probleme bereitet, wenn man in der Luft ist und Landen will?

Wer von euch hat ein Fax an Bord? ;-)

Spaß beiseite:
Hat jemand mit der Regelung in Straubing schon Erfahrungen gemacht, oder weiß näheres über diese Möglichkeiten?

Gruß,
Patrick
1. Juni 2015: Von  an Patrick K.
Wenn ich das richtig erinnere, hat Straubing eine FoF Beschränkung auf dort "stationierte" Luftfahrzeuge, also wohl nur für die, deren "regelmässiger Standort" nach Luftfahrtrolle Straubing ist. Andere Plätze gestatten das auch für besuchende Flugzeuge.
1. Juni 2015: Von Daniel K. an Patrick K.
in EDQF haben wir das für uns als Verein auch...

...aber du brauchst immer einen Feuerlöschbeauftragten am Boden!!! (kann aber auch mal Oma Erna sein, die weiß, wie sie ihr Handy benutzen soll)
1. Juni 2015: Von Eike Damer an Daniel K. Bewertung: +1.00 [1]
Nebenbestimmung in dieser Genehmigung:
3.Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter muss eine vom Platzhalter bestellte, zuverlässige und hinreichend sachkundige Hilfsperson anwesend sein, die den Flugbetrieb überwacht, Erste
Hilfe leisten und Rettungsdienste alarmieren kann. Die Hilfsperson muss unmittelbaren Zugang zu einem Telefon haben.

Diese in 3. beschriebene Person ist überall in Deutschland ein sogenannter Flugleiter!
1. Juni 2015: Von Wolff E. an Eike Damer Bewertung: +1.00 [1]
Bei diesen Sicherheitsanforderungen wird mir langsam klar wie gefährlich selber fliegen ist.  sollte ich wohl langsam mal aufhören. ...
1. Juni 2015: Von Alexander Callidus an Eike Damer
Nein, diese Person muß nur formal vom Platzhalter bestellt sein. Man füllt ein Formular aus und wird dann schriftlich vom Platzhalter bestellt. Landest Du spät abds. und solltest gefragt werden, wie dein Flieger denn hergekommen ist, mußt Du notfalls die Person benennen können. Da dutzende Piloten bestellt werden, sollte das kein großes Problem sein.
3. Juni 2015: Von Patrick K. an Alexander Callidus
Also wenn ich das richtig verstanden habe, wäre auch ein Fliegen ohne Flugleiter inzwischen schon durchaus möglich und müsste lediglich von den verantwortlichen Flugplatzbetreibern beantragt werden.

Die Regelung von Straubing (nur stationierte Flieger und Werksverkehr des LTB) ist nicht zwingend so erforderlich, sondern vom Flugplatz Straubing so gewünscht?!

Warum machen das nicht mehr Flugplätze? Gibt doch genug kleine Plätze die "nur" PPR geöffnet haben....

Gruß,
Patrick
3. Juni 2015: Von Tee Jay an Patrick K.
...aus meinen eigenen Zeiten auf dem Sonderlandeplatz Lützellinden kann ich nur berichten, dass dieses dort lange Zeit gängige und angenehme Praxis war. Einfach Briefumschlag mit Landemärkchen oder Kleingeld in Umschlag und Briefkasten werfen, fertig. Kurze Mail oder Telefonat an Platzhalter, dass man morgens früh raus will - auch kein Thema. Leider hielten sich nicht alle an diese minimalen Vorgaben und einige Wenige haben z.B. mit Tiefflügen über dem Restaurant oder der umliegender Ortschaften allen anderen einen Bärendienst erwiesen. Das Fliegen ohne Flugleiter wurde gestrichen.

Freiheit heisst nicht Anarchie, aber das vergessen viele leider...
3. Juni 2015: Von Alexander Callidus an Tee Jay
Wann warst Denn Du in Lüli? Ich hatte von '97 bis '99 meinen Flieger dort stehen.
3. Juni 2015: Von Tee Jay an Alexander Callidus
deutlich später... von etwa 2009 bis Ende 2013...
3. Juni 2015: Von Thore L. an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]
>> Leider hielten sich nicht alle an diese minimalen Vorgaben und einige Wenige haben z.B. mit Tiefflügen über dem Restaurant oder der umliegender Ortschaften allen anderen einen Bärendienst erwiesen. Das Fliegen ohne Flugleiter wurde gestrichen.

Ja, so ist das mit Freiheitsrechten, die nur gnadenweise gegeben werden... Wird jetzt auch mein Recht auf Ausübung freier Sexualität dadurch beschnitten, weil es einige zu weit treiben...?
3. Juni 2015: Von Tee Jay an Thore L. Bewertung: +1.00 [1]
...zuerst wollte ich ja mit einem Spruch über neidische Nachbarn antworten... bis ich das Bild sah... die Engländer sind in Ihrer Berichterstattung ja ziemlich schmerzfrei


Danke für die 3 Minuten Schmunzeln ;-)
3. Juni 2015: Von Erik N. an Tee Jay
Jaja, man sieht es den Mädels nicht immer an, welcher Vulkan in ihnen steckt.....
3. Juni 2015: Von David Hess an Patrick K.
Hallo,

das besondere an diesem Bescheid ist, dass diese bstellte Person auch entfallen kann.
Bei uns am Platz ist auch fliegen ohne Flugleiter möglich, es muss aber immer eine Person am Platz anwesend sein. Meistens will man ja mit dieser Person weg, also wenig hilfreich ;)

Grüße
David
3. Juni 2015: Von  an David Hess
Müssen diese Personen wirklich am Boden sein? Normalerweise heisst es doch Erste Hilfe und Rettungsdienste leisten können und ein Telefon im Zugriff zu haben. Das könnte doch auch der Kollege sein, der zwei Minuten vor einem gestartet ist, oder sehe ich das falsch?
3. Juni 2015: Von Tee Jay an 
.. es scheint dort auch komplett ohne zu gehen, wenn man dieses unterschrieben hat... sehr vorbildlich gelöst!

3. Juni 2015: Von David Hess an 
Ich glaube ja, denn die Personen müssen Zugang zum Retungswagen/gerät haben, was der KOllege vor dir in der Luft nicht hat ;)
Die Lösung aus Straubing wäre sicherlich für viele von Vorteil, wenn man seine "Feierabendrunde" drehen möchte.

Grüße
David
3. Juni 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Tee Jay
Diese Straubinger Lösung würde die Behörde in SH nicht durchgehen lassen. Da gilt die Rettungsperson am Boden mit Blick auf die Landebahn als unverhandelbar.
3. Juni 2015: Von Patrick K. an Ernst-Peter Nawothnig
Aber Recht ist/sollte in Mitteleuropa doch nicht Auslegungssache eines Sachbearbeiters des Luftamts sein!

Wenn das in Straubing funktioniert, muss das doch (mit Verweis auf Straubing) überall genehmigt werden...
3. Juni 2015: Von Flo Re an Patrick K.
Wenn man sich das Formular aus Eggenfelden anschaut, dann ist auch dort das Fliegen ohne Hilfsperson möglich:

https://www.flugplatz-eggenfelden.de/images/flugplatz/download/FOF.pdf
4. Juni 2015: Von Richard Georg an Flo Re
was beim Luftamt Südbayer geht ist beim Luftamt Nordbayer nicht möglich. Also schon unterschiedliche Auslegung innerhalb Bayern. Wie soll es dann in Deutschland funktionieren?
4. Juni 2015: Von  an Patrick K.
Aber Recht ist/sollte in Mitteleuropa doch nicht Auslegungssache eines Sachbearbeiters des Luftamts sein!

Welcome to reality!
22. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an 
Die Genehmigung von Straubing die im Netzt steht ist befristet bis 31.05.2015.

Ist die inzwischen erneuert?

Gibt es so etwas ausser in Eggenfelden noch irgendwo?

22. Oktober 2015: Von  an TH0MAS N02N
Ich muss zugeben, ich habe den aktuellen Stand FoF nicht mehr verfolgt. Einige Plätze, die FoF einmal hatten, haben das wieder eingestellt und neu hinzugekommene habe ich bisher noch nicht gehört. Wie sieht denn das überhaupt generell jetzt in Deutschland aus, wer erlaubt das überhaupt noch?

Mit den letzten Schmankerln der Berliner Republik, sogar der fast Wiedereinführung des DDR Hausbuch mit der Vermieterbescheinigung und anderen Merkwürdigkeiten muss man sich ja auf alles gefasst machen.

(Übrigens ganz an den Anfang der Diskussion zurück, eigentlich jeder mit einem Mobiltelefon hat damit auch ein Fax dabei, sogar in der Luft.)
23. Oktober 2015: Von E. Jung an  Bewertung: +1.00 [1]
Liebe Mitflieger,

Fliegen ohne Flugleiter ist doch in Deutschland - zumindest was meine Erfahrungen mit RP Freiburg betreffen - relativ problemlos.

Jeder kann beim Luftamt einen Antrag für sich und sein Flugzeug stellen, außerhalb der genehmigten Betriebszeiten zu starten und zu landen. Das kommt dann einer generellen Außenstarterlaubnis/Außenlandeerlaubnis für genau diesen Platz und das jeweilige Gefährt gleich.

Einschränkungen - hier bereits mehrfach kolportiert:

1. Genehmigung gilt nur für das Flugzeug X - kann auch N-REG sein
2. Genehmigung gilt nur die beantragten Piloten
3. Genehmigung gilt nur für Tagbetrieb ohne Beleuchtung - Ausnahme derzeit in EDNR [hier aber Luftamt Südbayern zuständig] - da geht es auch Nachts.
4. Eine eingewiesene Person muss am Platz sein, d. h. jemand der weiß wie man die Feuerwehr und Polizei anruft und schaut, ob keine Schafe auf der Landebahn herumlaufen. (muss kein Pilot sein, muss nicht von Flugplatz beauftragt sein)

Verfahren:

1. Absprache mit dem Flugpaltzbetreiber, ob der das überhaupt unterstützt
2. Lieben Brief an das zuständige Luftamt schreiben - mit einer Begründung - bei mir waren es geschäftliche Termine
3. 100 EUR Verwaltungsgebühren bezahlen
4. Genehmigungsschreiben ist für 3 Jahre gültig muss mitgeführt werden
5. Bekannten am Flugplatz / Frau / Freundin kurz einweisen

Besonderheiten: Außerhalb der Betriebszeiten ist die umliegende Bevölkerung noch lärmsensitiver als ohnehin schon. Ich bin daher immer nur auf Platzhöhe (mit geringem Steigen auf 2000") in Korridoren auf minimal RPM weggeflogen und erst nach 5 - 10 nm in den Steigflug gegangen. Anflug immer im Glideapproach - dann fällt man auch nicht auf.... und alles ist gut.

Gruß aus
H24 KMYF

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