Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Juni 2015: Von David Hess an Patrick K.
Hallo,

das besondere an diesem Bescheid ist, dass diese bstellte Person auch entfallen kann.
Bei uns am Platz ist auch fliegen ohne Flugleiter möglich, es muss aber immer eine Person am Platz anwesend sein. Meistens will man ja mit dieser Person weg, also wenig hilfreich ;)

Grüße
David
3. Juni 2015: Von  an David Hess
Müssen diese Personen wirklich am Boden sein? Normalerweise heisst es doch Erste Hilfe und Rettungsdienste leisten können und ein Telefon im Zugriff zu haben. Das könnte doch auch der Kollege sein, der zwei Minuten vor einem gestartet ist, oder sehe ich das falsch?
3. Juni 2015: Von Tee Jay an 
.. es scheint dort auch komplett ohne zu gehen, wenn man dieses unterschrieben hat... sehr vorbildlich gelöst!

3. Juni 2015: Von David Hess an 
Ich glaube ja, denn die Personen müssen Zugang zum Retungswagen/gerät haben, was der KOllege vor dir in der Luft nicht hat ;)
Die Lösung aus Straubing wäre sicherlich für viele von Vorteil, wenn man seine "Feierabendrunde" drehen möchte.

Grüße
David
3. Juni 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Tee Jay
Diese Straubinger Lösung würde die Behörde in SH nicht durchgehen lassen. Da gilt die Rettungsperson am Boden mit Blick auf die Landebahn als unverhandelbar.
3. Juni 2015: Von Patrick K. an Ernst-Peter Nawothnig
Aber Recht ist/sollte in Mitteleuropa doch nicht Auslegungssache eines Sachbearbeiters des Luftamts sein!

Wenn das in Straubing funktioniert, muss das doch (mit Verweis auf Straubing) überall genehmigt werden...
3. Juni 2015: Von Flo Re an Patrick K.
Wenn man sich das Formular aus Eggenfelden anschaut, dann ist auch dort das Fliegen ohne Hilfsperson möglich:

https://www.flugplatz-eggenfelden.de/images/flugplatz/download/FOF.pdf
4. Juni 2015: Von Richard Georg an Flo Re
was beim Luftamt Südbayer geht ist beim Luftamt Nordbayer nicht möglich. Also schon unterschiedliche Auslegung innerhalb Bayern. Wie soll es dann in Deutschland funktionieren?
4. Juni 2015: Von  an Patrick K.
Aber Recht ist/sollte in Mitteleuropa doch nicht Auslegungssache eines Sachbearbeiters des Luftamts sein!

Welcome to reality!
22. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an 
Die Genehmigung von Straubing die im Netzt steht ist befristet bis 31.05.2015.

Ist die inzwischen erneuert?

Gibt es so etwas ausser in Eggenfelden noch irgendwo?

22. Oktober 2015: Von  an TH0MAS N02N
Ich muss zugeben, ich habe den aktuellen Stand FoF nicht mehr verfolgt. Einige Plätze, die FoF einmal hatten, haben das wieder eingestellt und neu hinzugekommene habe ich bisher noch nicht gehört. Wie sieht denn das überhaupt generell jetzt in Deutschland aus, wer erlaubt das überhaupt noch?

Mit den letzten Schmankerln der Berliner Republik, sogar der fast Wiedereinführung des DDR Hausbuch mit der Vermieterbescheinigung und anderen Merkwürdigkeiten muss man sich ja auf alles gefasst machen.

(Übrigens ganz an den Anfang der Diskussion zurück, eigentlich jeder mit einem Mobiltelefon hat damit auch ein Fax dabei, sogar in der Luft.)
23. Oktober 2015: Von E. Jung an  Bewertung: +1.00 [1]
Liebe Mitflieger,

Fliegen ohne Flugleiter ist doch in Deutschland - zumindest was meine Erfahrungen mit RP Freiburg betreffen - relativ problemlos.

Jeder kann beim Luftamt einen Antrag für sich und sein Flugzeug stellen, außerhalb der genehmigten Betriebszeiten zu starten und zu landen. Das kommt dann einer generellen Außenstarterlaubnis/Außenlandeerlaubnis für genau diesen Platz und das jeweilige Gefährt gleich.

Einschränkungen - hier bereits mehrfach kolportiert:

1. Genehmigung gilt nur für das Flugzeug X - kann auch N-REG sein
2. Genehmigung gilt nur die beantragten Piloten
3. Genehmigung gilt nur für Tagbetrieb ohne Beleuchtung - Ausnahme derzeit in EDNR [hier aber Luftamt Südbayern zuständig] - da geht es auch Nachts.
4. Eine eingewiesene Person muss am Platz sein, d. h. jemand der weiß wie man die Feuerwehr und Polizei anruft und schaut, ob keine Schafe auf der Landebahn herumlaufen. (muss kein Pilot sein, muss nicht von Flugplatz beauftragt sein)

Verfahren:

1. Absprache mit dem Flugpaltzbetreiber, ob der das überhaupt unterstützt
2. Lieben Brief an das zuständige Luftamt schreiben - mit einer Begründung - bei mir waren es geschäftliche Termine
3. 100 EUR Verwaltungsgebühren bezahlen
4. Genehmigungsschreiben ist für 3 Jahre gültig muss mitgeführt werden
5. Bekannten am Flugplatz / Frau / Freundin kurz einweisen

Besonderheiten: Außerhalb der Betriebszeiten ist die umliegende Bevölkerung noch lärmsensitiver als ohnehin schon. Ich bin daher immer nur auf Platzhöhe (mit geringem Steigen auf 2000") in Korridoren auf minimal RPM weggeflogen und erst nach 5 - 10 nm in den Steigflug gegangen. Anflug immer im Glideapproach - dann fällt man auch nicht auf.... und alles ist gut.

Gruß aus
H24 KMYF
25. Oktober 2015: Von B. Quax F. an E. Jung
Tolle Lösung für den Heimatplatz, aber mein Problem ist eher immer einen "Flugleiter" an einem Wochentag auf seinen Flugplatz (besonderes Segelflugplatz) zu bekommen wenn ich da um 09:00 Uhr landen möchte! Da kommt dann nach Wochenlangen vorbereitenden Gesprächen am morgen des Fluges ein "heute ist das Wetter eh zu schlecht zu fliegen"! Nee das ist auch total unsinning das da einer raus kommt um die Landerichtung mitzuteilen (dafür wurden die ganzen Windräder aufgestellt).
26. Oktober 2015: Von E. Jung an B. Quax F.
Das ist schon richtig, bei ständig wechselnden Zielplätzen.

Ich habe aber immer wieder die gleichen Plätze angeflogen - z. B. EDNR (was nicht Heimatplatz ist) und habe mich mit den dortigen Betreibern ins Benehmen gesetzt und auch eine analoge Lösung gefunden.

Ansonsten hilft nur die USA oder Südafrika :-)
26. Oktober 2015: Von Lutz D. an E. Jung Bewertung: +1.00 [1]
Oder Frankreich oder England oder ...

15 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang