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Innsbruck ATC und der LuftraumE
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2. April 2014: Von Derk Dr. Janßen an Roland Schmidt

Das gilt genau genommen für alle Maschinen, die aus einer größeren Höhe die Grenze von FL 100 passieren.

Das können Sie selbst auch einmal beobachten, wenn sie die Gelegenheit haben, Airliner und

Geschäftsreiseflugzeuge wie Citationjet und andere im Anflug auf einen Verkehrsflughafen zu beobachten.

Mit besten Grüßen: D. J.

2. April 2014: Von Dieter Kleinschmidt an Othmar Crepaz
Ich kenne die Gegend in erster Linie aus der Perspektive eines Segelflugzeugcockpits. Innsbruck liegt an einer Rennstrecke der Streckensegelflieger und LOWI Tower war bisher immer sehr kooperativ (was auch für das Gros der Segelflieger gelten dürfte). Die Hauptbrennpunkte sind IMHO der Übergang vom/zum Tschirgant und die Ost-West-Route über die Mieminger. An beiden Punkten wird der Approach gekreuzt. Da die meisten Segelflieger keinen Transponder haben und in Normalfluglage fast unsichtbar sind , bin ich mal gespannt wie sich das regelt. Vielleicht sollte man jedesmal bei LOWI Tower fragen, ob es gerade anfliegenden Verkehr gibt (das Segelflieger das Vorflugrecht haben ist mir durchaus bekannt).
2. April 2014: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wir haben westlich von LOWI trotz eines offiziellen IFR-Anflugverfahrens eine Situation, von der eigentlich alle Freunde der Fliegerei (vom Drachenflieger über Segelflug bis zum Motorflug) nur träumen können: Ein Miteinander im friedlichen, kooperativen Einvernehmen in einem freien Luftraum.
Die Airlines laufen Sturm dagegen und möchten eine CTR, und ATC Innsbruck steht auf UNSERER SEITE und verteidigt unsere "Freiheiten". Und das auch am grünen Tisch, die Herren Wieser & Co. sind aktiv bei der Gestaltung unseres Luftraumes eingebunden und kämpfen wie die Löwen für unsere "Freiheit". Jedenfalls so lange wie es unter gegenseitiger Rücksichtnahme und KOOPERATIONSBEREITSCHAFT funktioniert.
Wir sollten den ATC-Leuten dankbar sein und sie nicht auch noch beschimpfen oder verunglimpfen, weil sie einer voll besetzten B737 vor einem nicht angeschnallten Hund (!!!) den Vorrang einräumen wollten. Mit einem Piloten am Steuer, der vorgibt, Ausbildner für Gebirgsflieger zu sein und sich vor Föhn und Turbulenz fürchtet.
2. April 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.
Solange TCAS kein RA oder TA generiert DARF es genaugenommen keine Hilfe sein, davor wird ja eben gewarnt.
2. April 2014: Von Norbert S. an Flieger Max L.oitfelder
...und erst recht nicht im Azimuth. Das Verstehen bedingt allerdings Sachkenntnisse des Systems. Ein Ausweichen darf nur in der Vertikalen erfolgen.
2. April 2014: Von Achim H. an Norbert S.
Bei der visual separation sollte man jedes Hilfsmittel nehmen dürfen. Wenn ich etwas auf meinem PowerFLARM habe, dann schaue ich raus und versuche es zu finden. Ich fliege aber nicht anhand des PowerFLARMs mit den Augen im Cockpit. Genauso wird ein Airliner der visual separation macht auf jede traffic Anzeige im TCAS reagieren, indem er den Himmel absucht oder täusche ich mich da?

In Europa wahrscheinlich alles sehr theoretisch, in den USA gelebte Praxis. Bei VMC haben die Airliner-Crews richtig was zu tun mit Luftraumbeobachtung, sehr schön in San Francisco zu beobachten. Eine Kollisionsgefahr besteht nicht wirklich, die kleinen werden westlich des Highway 101 gehalten aber die ICAO-Separierungsminima werden unterschritten, daher visual. Der europäische Captain hört eher selten auf dem ILS "you have traffic at your 9 o'clock position, Cessna 152".

Alles wie gesagt nicht auf Innsbruck bezogen, jeder Flight Simmer kennt den als einen der interessantesten (= schwierigsten) Flughäfen der Welt.
2. April 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Norbert S.
..habe doch nichts Gegenteiliges behauptet? ;-)
2. April 2014: Von Norbert S. an Achim H.
zur Info ein interessanter Wiki-Beitrag; die beschriebene Kollision über SFO gilt als Anlass zur Entwicklung des TCAS (kennst Du vielleicht schon, zeigt aber das nach wie vor vorhandene Risiko bei Visual Separation. Der
andere Traffic muss wirklich immer ganz eindeutig identifiziert sein, und man muss ihn permanent mit-tracken können)

https://en.wikipedia.org/wiki/PSA_Flight_182
2. April 2014: Von Norbert S. an Flieger Max L.oitfelder
meine Einlassung war eher ergänzend gemeint :-)
Gibt es auf dem TCAS nur einen dargestellten Traffic, so kann man selbigen auch leicht identifizieren - nach ATC Hinweis. Doch wenn es zwei targets sind wird es schon problematisch - who is who ? ( ohne RA=Resolution Advisory ). Der ATC Spruch dazu "there are numerous targets in your vicinity".
3. April 2014: Von Thomas Dietrich an Norbert S. Bewertung: +11.00 [11]
Ich habe mich nach dem posten des Vorfalls absichtlich rausgehalten. Nun haben wir Meinungen dazu die sich letztendlich in zwei große Lager einordnen lassen. Lager1: Piloten mit voreilendem ATC Gehorsam, Lager: 2 Piloten mit internationaler Flugerfahrung die wissen das ATC es auch anders kann.wenn sie kann und will.

Ich persönlich habe bis jetzt bis auf einmal, auch bei Föhn Arrivals, immer ausgezeichnete Erfahrung mit Innsbruck ATC gemacht, sowohl Approach als auch Tower. Interessant fand ich auch den Vergleich mit Schiffen.....wobei völlig übersehen wurde, dass ein Fussgänger auf der Strasse auch keine Rechte haben sollte, wenn ein Bus daherkommt...Jetzt sind wir im Niveau der Maisendeuter.angelangt......

Bei einer größeren Maschine aus dem Fenster zu schauen ist kein Hexenwerk. In den 80 er Jahren bin ich BAC111 , B727 und B707 geflogen. Mit Kai Tak checkout auf allen drei Mustern. Und musste, durfte, konnte und wollte in USA oft ausweichen bzw immer rausschauen. Und beim alten River Arrival in Washington National im Final Schlangenlinie fliegen fand ich auch cool. Gestört hat mich das nie. Aber hier in diesem geschilderten Fall war ATC nur nach meinem Beharren bereit, einen anderen Lösungsansatz zu finden, der ja gut geklappt hat. Und das ganze stressfrei mit nur 3 Maschinen in Funkkontakt.

Wie Ottmar richtig erwähnt hat, dreht der kommende Föhn in der Höhe auf West. Und hier ist der Knackpunkt. Ich flog in Luv des östlichen Ötztals mit Nordkurs. Das Aspen zeigte Wind mit 240/42. Nach dem Timmelsjoch war es turbulent, bis ich ein schmales Band im Luv fand welchen einen "smooth ride " gab. Ich flog allerdings vor dem ATC Call mal kurz etwas zu weit im Osten und hatte dort sofort moderate Turbulence, was ich vermeiden wollte.
Nicht nur wegen der nicht mit Mehrfachgurten angeschnallten Luxustöle (die Meisen habe ich zu Hause Alexis). Aber 35 Kg im der Kabine fliegen zu haben ist auch nicht lustig.

So, und das wollte ich nicht mehr wiederholen. Basta. Wenn nun, wer auch immer bei windigem Kindercavok Wetter von links daherkommt, dann soll er ausweichen. Musste er letztendlich gar nicht da wir und erst über dem Eingang zum Fernpass begegneten. Easy hat sich auch nicht beschwert und hatte wohl auch keine Probleme einen 4° visual zu fliegen. Sollte ein Pilot solche Probleme haben, sollte er zur Nachschulung.


Und wenn es Luftraum D gewesen wäre hätte ich auch einen anderen Lösungsansatz verlangt. Und genauso selbstverständlich hätte ich bei turbulenzfreiem Wetter die Heading Änderung sofort umgesetzt.





3. April 2014: Von  an Thomas Dietrich
Ok, die Meise nehme ich zurück :-) - bei Wind mit 42 Knoten über den Bergen fliege ich gar nicht. In der verkürzten Darstellung (Wegen Hund an Bord dem Airliner nicht ausweichen wollen) klang das doof, aber jetzt verstehe ich es.
3. April 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Derk Dr. Janßen
Die Verwendung von Landescheinwerfern ist Sache der firmeninternen Standardverfahren und nicht fix an eine Höhe gebunden, auch ein technischer oder Komfortgrund (bei A320 zB Vibrationen) kann dagegen sprechen schon bei hohen Geschwindigkeiten die Landescheinwerfer zu verwenden.
5. April 2014: Von Alfred Obermaier an Thomas Dietrich Bewertung: +2.00 [2]

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist ALLEINE der Pilot für die sichere Durchführung des Fluges verantwortlich, UND SONST NIEMAND ! Kein Lotse, kein Controler, kein Co, kein Pax. Alleine der Pilot hat die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das versuche ich meinen Flugschülern auch von Anfang an zu vermitteln.

Beispiel hierfür wäre shierfür u.a. eine Landung / ein Start bei Rückenwind weil beispielsweise an diesem Flugplatz der ILS nur in einer Richtung befliegbar und daher die Rwy mit Tailwind in Betrieb ist. Der Pilot muss entscheiden, was er zu tun hat, ob er den Tailwind akzeptiert oder die andere Rwy verlangt.


Daher bin ich im Grundsatz bei snowbird.
Er traf eine momentane Tatsachenentscheidung um auf der sicheren Seite zu bleiben, ohne dabei andere zu gefährden.

All the best.

7. April 2014: Von Wolff E. an Alfred Obermaier
Mal ganz allgemein. Muss nicht alles im Flieger fest gezurrt oder angegurtet sein? Da gehört bestimmt auch ein Hund dazu.
7. April 2014: Von Alfred Obermaier an Wolff E.

Wolff, alles im Flieger gehört verzurrt, auch Sachen (Hund ist bekanntlich eine Sache). Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es meines Wissens und da lasse ich mich gerne korrigieren, aber nur für Start und Landung. Für Ausbildungsflüge gibt es klare Regeln, da müssen Crew und alle Sachen angeschnallt bzw fest verzurrt sein.

Wenn ich Turbulenzen zu erwarten habe, würde ich sehr wohl einen Flugweg wählen der mich frei von Turbulenzen hält. Daher gehe ich auch gerne auf Höhen die frei von Thermik oder Windscherungen sind um mit Schülern stressfrei die Ruderwirkungen oder andere Manöver erfliegen zu können.

All the best

7. April 2014: Von Lutz D. an Alfred Obermaier

Moin Alfred,

Du meinst jetzt bestimmt, ich hätte Dich auf dem Kiecker, wie mein Großvater selig, der U-Boot-Fahrer, immer sagte. Habe ich aber gar nicht. Dennoch:

(Hund ist bekanntlich eine Sache).

Nur weil 80 Mio Deutsche nicht in der Lage sind, sich eine Rechtsordnung zu geben, die dem Speziezismus abschwört, muss das ja nicht im Rest der Welt auch so sein.

Da das schöne Tal rund um Innsbruck wohl selbst aus Sicht eines Franken zugebbar zur Zeit unter österreichischer Verwaltung steht und auch die dortigen Gesetze Anwendung finden, dürfte §285a des dortigen AGBG einschlägig sein, der in seinem ersten Satz sagt: "Tiere sind keine Sachen".

Anschnallen muss man ihn trotzdem. Leid zumuten hingegen nicht. Hier könnte sich Thomas ggf. auf die 2. Tierhaltungsverordnung, Anhang 1.5 Absatz 3) beziehen.

Widerstreitende Rechtsgüter - alles nicht so evident. Ich glaube fast, wenn der Flieger einmal unangeschnallt im Flieger sitzt (Beispiel), dann MUSS Thomas als Pilot geradezu Turbulenzen vermeiden, die zu einer Schädigung des Hundes führen können, kenne die österreichische Rechtsprechung nicht, sehe aber per se nicht, wie z.B. eine Verspätung des Airbus etc. höher gewertet werden könnte.

Will sagen - man kann unmöglich das Tier den Fehler des Piloten, es nicht artgerecht anzuschnallen, ausbaden lassen.

Schönen Start in die Woche!

7. April 2014: Von Roland Schmidt an Lutz D.

"Tiere sind keine Sachen"

Lutz, so schlimm sind "wir" doch gar nicht, denn auch bei "uns" heißt es in § 90a BGB bereits seit einigen Jahren genau so :-)

7. April 2014: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Guter Hinweis! Wir inkludiert mich ja.

7. April 2014: Von Ursus Saxum-is an Roland Schmidt Bewertung: +0.33 [1]
Ist dann eigentlich das Steak bei Geschäftsessen nicht mehr als Sachbezug zu versteuern?
7. April 2014: Von Alfred Obermaier an Lutz D.

Hallo Lutz, das ist schon alles ok so. Auch ich habe einen Salontiger und bin ihr Personal. Um kein Geld würde ich Mietzekatze hergeben.

Die Frage von Wolff war nach der Anschnallpflicht und da habe ich in der Antwort einfach unterschieden in Personen und Sachen und ein Tier ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eben eine Sache.

All the best

quote

BGB § 90a
Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist

unquote

7. April 2014: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Ach so, ich dachte das BGB gilt in Belgien nicht, aber ist ja Ostbelgien ;-)
7. April 2014: Von Roland Schmidt an Ursus Saxum-is
Es steht da ja "Tiere"; Teile von Tieren genießen diese Ausnahme wohl nicht mehr.
7. April 2014: Von Lutz D. an Roland Schmidt
Nein, das BGB gilt hier tatsächlich nicht, auch wenn ab und an mal Deutsche zugezogene das gerne so hätten. Ich bin aber auch ein zugezogener, wenn es auch schon lange her ist.
7. April 2014: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Ich wäre ja schon froh, wenn sich die Belgier (wie alle anderen) dazu durchringen könnten, es als Mitglied der ECAC von 1980 zu akzeptieren dass Selbstbauflugzeuge anderer Mitgliedstaaten ohne weitere Genehmigungen deren Terretorium befliegen dürfen - aber das driftet wieder zu weit ab......

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