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Sonstiges | Rundflug als Preis  
16. August 2011: Von Eugres Fly 

Demnächst findet in einer benachbarten Schule eine Tombola statt. Ich würde gerne meinen Teil dazu beitragen und einen Rundflug in meinem Flugzeug als Preis sponsern. Es handelt sich dabei um eine N-Reg. Bonanza (sechs Sitzplätze) und die Maschine würde ohne Entgelt von einem CPL Piloten geflogen.

Ist so ein Flug überhaupt zulässig??? Bis jetzt habe ich die verschiedensten Gesetze gefunden…, bin aber nicht schlauer geworden!!!

Wie müsste die Aktion ablaufen, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin?

Oder sollte ich lieber doch einen anderen Preis spenden?

Über ein paar Hinweise und Empfehlungen würde ich mich sehr freuen!!!

16. August 2011: Von  an Eugres Fly
Hallo,

abgesehen davon, dass ich Ihre Idee grossartig finde, bin ich sicher, dass es das eine oder andere Gesetz gibt, welches Ihr Vorhaben verkompliziert.
Es gibt (zumindest war das noch vor ca. 10 Jahren so) ein Gesetz, welches besagt, dass Flüge zum Selbstkostenpreis in Flugzeugen mit mehr als 4 Sitzen der Zustimmung des Regierungspräsidiums bedürfen. Dies gilt bzw. galt zumindest für D-registriertes Gerät. Auch wenn Sie diese "Selbstkosten" spenden, denke ich, dass ein zuständiger Sachbearbeiter diese Regel vorbringen könnte.
Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrem RP oder auch beim LBA nach. Dort bekommen Sie (hoffentlich) eine rechtsverbindliche Auskunft.
Gruss
Jochen Koblowsky
16. August 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Omg.
16. August 2011: Von Gerd Wengler an Eugres Fly

Ich habe das jahrelang hier in Kanada gemacht, wo solche Flüge ausdrücklich OK sind. Allerdings habe ich in den letzten Jahren nur noch so ca. $200 pro Flug bei Versteigerungen erhalten, die dann an die gemeinnützige Institution (meistens Rotary Club) gingen. Dafür kann ich leider nicht mehr für eine Stunde fliegen, so daß es besser für die Institution ist, das Geld gleich in Bar von mir gespendet zu bekommen.

Gerd

16. August 2011: Von Thore L. an 

Habe letztes Jahr 4-5 Rundflüge an einem Tag vom Flughafen Memmingen zum Schloss Neuschwanstein für die Angehörigen einiger Kinder aus einem Kinderhospiz gemacht. Die haben sich alle riesig gefreut, mal ein bisschen was anderes erleben, und ich fand's auch super.

Ich finde, wer so viel Glück im Leben hat wie wir, die wir die Welt immer wieder von oben sehen & erleben dürfen, hat auch sowas wie eine Pflicht, das weiter zu geben und von Zeit zu Zeit vor allen denen einfach zu schenken, die sonst wohl niemals in diesen Genuss kommen würden.

Und sollte es da Vorschriften geben, die mir das verbieten, ist mir das ganz egal.

16. August 2011: Von Sönke Springer an Thore L.
"Und sollte es da Vorschriften geben, die mir das verbieten, ist mir das ganz egal."
Eine Meinung, die man kritisch hinterfragen kann - auf jeden Fall aber eine Sympathische.
16. August 2011: Von  an Sönke Springer
§ 20 LuftVG

und nächstes Jahr, mit EASA, werden so viel ich weiß nicht mal Ausnahmen für Flugzeug mit bis zu 4 Sitzplätze möglich! Und in den USA, als ich ein Gastflug gegen Bezahlung auf ein Segelflugzeug machen wollte, dürfte es nur von ein CPL Pilot geflogen werden!

16. August 2011: Von joy ride an Sönke Springer

gegen selbstkosten kann kaum jemand was sagen - tombola ist leider sowas wie werbung (meine persönliche sicht der gefahr).

als ich letztes mal BYLAS (bayern süd) um genehmigung anfragen wollte, war die lapidare gegenfrage: "wollen's das regelmäßig machen? ... wieso belästigen sie uns dann überhaupt"

allerdings hab ich die oma transportiert - und nicht auf volksfesten und -schulen meinen namen / firma / flugzeug angepriesen.

udo

16. August 2011: Von Eugres Fly an joy ride

Es soll keine Werbung sein, keine Firma, kein Name und nur eine einmalige Sache.

Wer das Los zieht soll einfach ein schönes Erlebnis haben und, wie schon erwähnt, die Welt einfach mal von oben genießen…

Vielen Dank für die Antworten!

Eugres


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