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IFR & ATC | IFR nur mit CVFR!  
30. März 2006: Von Intrepid 
Der neueste Gag: wer mit einer ICAO-Lizenz eine Instrumentenflugberechtigung erwerben will, muss laut JAR-FCL eine Nachtflugberechtigung bereits besitzen. Und die gibt es ab sofort mit einer ICAO-Lizenz nur, wenn vorher eine CVFR-Berechtigung erworben wurde.

Das war bis vor einigen Wochen noch nicht so! Da konnte man die Nachtflugstunden im Rahmen der Instrumentenflugausbildung "erfliegen". Nun ist Schluß damit.

Letzten Winter noch wurden von den Landesluftfahrtbehörden NFQ-Einträge in die Lizenzen getätigt ohne CVFR-Berechtigung. Damit ist nun auch Schluß.

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