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Das neue Heft erscheint am 1. Oktober
C172: Im Durchschnitt – spitze
Flugplatz-Konflikt: Zoff in Worms
Überblick Diesel-Wartung
Clear of Conflict – und dann kam der Schreck
Die Drohne ist kein Gast im Luftraum
Brennstoffzellensysteme in Flugzeugen
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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IFR & ATC | IFR nur mit CVFR!  
30. März 2006: Von Intrepid 
Der neueste Gag: wer mit einer ICAO-Lizenz eine Instrumentenflugberechtigung erwerben will, muss laut JAR-FCL eine Nachtflugberechtigung bereits besitzen. Und die gibt es ab sofort mit einer ICAO-Lizenz nur, wenn vorher eine CVFR-Berechtigung erworben wurde.

Das war bis vor einigen Wochen noch nicht so! Da konnte man die Nachtflugstunden im Rahmen der Instrumentenflugausbildung "erfliegen". Nun ist Schluß damit.

Letzten Winter noch wurden von den Landesluftfahrtbehörden NFQ-Einträge in die Lizenzen getätigt ohne CVFR-Berechtigung. Damit ist nun auch Schluß.

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