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21. Januar 2026 17:44 Uhr: Von Kai-Olav Roscher an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Tobias,
Danke für die Blumen - ich denke, das Thema verträgt Emotionen nur begrenzt... ;)

Gut geflogen war das sicher nicht – aber gefährlich eben auch nicht.

Da sind wir beieinander. Retrospektiv betrachtet war der Vorgang nicht gefährlich. Genau diese Bewertung ist aber – und das ist der entscheidende Punkt – eine ex-post-Bewertung. Die Meldepflicht nach VO (EU) 376/2014 setzt bewusst früher an und verlangt gerade nicht, dass bereits feststeht, ob tatsächlich eine Gefährdung eingetreten ist. Das ist kein Selbstzweck, sondern systemisch so gewollt, um Daten nicht erst dann zu generieren, wenn „etwas passiert ist“.


Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen hätte es kein (Gerichts-)Verfahren gebraucht. Und damit wäre ein MOR nicht zwingend erforderlich gewesen.

Dem ersten Satz stimme ich voll zu, dem zweiten nur eingeschränkt. Dass es kein Gerichtsverfahren gebraucht hätte, ist für mich offensichtlich. Daraus folgt aber nicht zwingend, dass eine Meldung unzulässig oder falsch gewesen wäre. Meldung und Sanktion sind zwei klar zu trennende Ebenen – und genau diese Trennung ist hier aus meiner Sicht gescheitert.


Der Zeitpunkt des Frequenzwechsels geht aus dem Urteil nicht hervor.

Richtig, und das ist unglücklich. Meine Annahme zur AFIS-Frequenz war explizit als solche gemeint. Unabhängig davon bleibt aber: Die Meldepflicht knüpft nicht an Zuständigkeiten im Luftraum an, sondern an die Wahrnehmung einer meldepflichtigen Person. Ob Radar oder AFIS zuerst interveniert hat, ist für die Zulässigkeit einer Meldung sekundär.


Wo ist denn der Mechanismus, der ein "lessons learned" auf allen Seiten in so einem Fall sicherstellt?

Das ist aus meiner Sicht die entscheidende Frage – und hier liegt das eigentliche Problem.

Meine Erwartung wäre gewesen:

  • Eingang des Reports
  • fachliche Einordnung durch eine sachkundige Stelle,
    klare Klassifizierung als geringfügiger Vorfall / kein Sicherheitsrisiko,
  • Rückmeldung an den Meldenden (und idealerweise anonymisiert auch an die Community),
    keine bußgeldrechtliche Weiterverfolgung.

Kurz: Datengewinn ja, Strafverfolgung nein.

Dass dieser Mechanismus im nichtgewerblichen Bereich und an der Schnittstelle ANSP – Privatpilot oft nicht sauber greift, ist leider bekannt. Das ist aber kein Argument gegen das Melden, sondern eines für eine dringend bessere Trennung von Safety-Analyse und Ordnungsrecht.


Was wäre denn Deine Erwartung gewesen, was auf den Report des AFISOs folgt?

Genau das: Ein sachlicher, fachlich fundierter Abschluss mit der Erkenntnis
„fliegerisch unsauber, aber sicherheitsseitig unkritisch – kein weiterer Handlungsbedarf“.
Dass stattdessen ein OWi-Verfahren mit gerichtlicher Eskalation entstanden ist, halte ich für falsch, unverhältnismäßig und letztlich schädlich für die Akzeptanz des gesamten Systems.

Aus meiner Zeit als Safety Manager, der auch das Meldewesen mit verantwortet hat weiß ich, dass das in der Regel duchaus funktioniert. Es sind Ausreißer wie dieser, die das Potential haben, die Akzeptanz des Systems in Gänze zu beschädigen. Allerdings möchte ich noch einmal darauf hinweisen: wir kennen nicht alle Fakten in diesem Fall.

Viele Grüße
Kai


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