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14. Februar 2020: Von Chris _____ an RotorHead Bewertung: +1.00 [1]

Die deutschen Luftfahrtbehörden haben sich an einschlägiges Recht zu halten,

Wäre gut, wenn sie auch Europarecht als "einschlägig" betrachten würden. Dann hätten wir eine ZÜP weniger und IFR in Golf wäre unstreitig erlaubt.

Aber aus irgendeinem Grund ist es so, dass Behörden sich leider, leider vor allem dann "an einschlägiges Recht halten müssen", wenn das zur Gängelung des Untertans Bürgers führt. Bedauerlicherweise, versteht sich.


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