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13. Februar 2007 Joachim Adomatis

Infrastruktur: Tempelhof


Gericht erlaubt das Aus für Tempelhof

Der traditionsreiche ehemalige Berliner Zentralflughafen Tempelhof wird Ende Oktober 2008 geschlossen werden. Die Voraussetzung dazu birgt der Entscheid des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2007. Damit dürfen der Berliner Senat und die kommunale Berliner Flughafengesellschaft (BFG) den Flugbetrieb auf dem City-Airport Tempelhof einstellen. Sie müssen es aber nicht, wie allenthalben kolportiert wird.


Der schönste Flughafen der Welt: Dreiviertel der Berliner stehen zu ihm. Der Berliner Bürgermeister nicht
© BFG 
Tempelhof kann nach wie vor durch einen politischen Beschluss offen gehalten werden. Zunächst aber wurden die Klagen von 13 Fluggesellschaften abgewiesen. Sie wollten einen Weiterbetrieb des Airports gegen den Willen des Berliner Senats durchsetzen. Die Unternehmen sind nach Auffassung des Gerichts durch die Schließung nicht in ihren Rechten verletzt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Gesellschaften haben nur noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung einzureichen. Mit dem Urteil wurde die Position der Landesregierung, vertreten durch den sozialdemokratischen Bürgermeister Klaus Wowereit, “Wowie“, und der Flughafengesellschaft bestätigt, die den Standort Tempelhof aufgeben und später nur noch den neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) betreiben wollen.

Der neue Bau solle, so das OVG, nicht durch den Weiterbetrieb in Tempelhof gefährdet werden. Der andere innerstädtische Flughafen Tegel muss nach einem inzwischen rechtskräftigen Urteil ein halbes Jahr nach der BBI-Eröffnung schließen.

Geschäftsflieger: „Wir sind enttäuscht“

Die Kläger, sowohl Linien- als auch Betriebe der Allgemeinen Luftfahrt, Geschäftsfluggesellschaften, befürchten bei einem vorzeitigen Umzug Wettbewerbsnachteile. Sie wollten bis zur geplanten BBI-Eröffnung Ende 2011 in Tempelhof weiter starten und landen.

Der Geschäftsführer des Jet-Charter-Unternehmens WINDROSE AIR, Thomas Stillmann, wertete das Urteil als "ungerecht" und "mittelstandsfeindlich". Er kündigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht an.

Der Redaktion von Pilot und Flugzeug teilte Stillmann mit: „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. Mindestens 74 Prozent der Berliner votieren für die Offenhaltung des innerstädtischen Flughafens in einer repräsentativen Umfrage des seriösen Instituts infratest/dimap. Selbst Grüne Wähler sind in dieser Angelegenheit mit 61 Prozent an unserer Seite. Für Berlin ist das Urteil bedauernswert, politisch kurzsichtig. Hier ist wieder einmal über den Kopf und den Willen des Wählers entschieden worden.“

Das Urteil gebe den tatsächlichen Inhalt und Verlauf der Gerichtsverhandlung bedauerlicherweise nicht wieder. Sowohl die Airlines als auch die Klägergemeinschaft der Business-Aviation um die WINDROSE haben klar nachgewiesen, dass der Flughafen Tempelhof bis zur Eröffnung des neuen Standortes BBI offen bleiben kann, soll und muss.“

Ohne Not sollen nun die Unternehmen der Business-Aviation von 2008 bis 2011 - und damit gerade in der heißesten Phase der Großbaustelle BBI - nach Schönefeld verlagert werden.

Verkehrsminister Tiefensee: „Kein Denkverbot über Tempelhof“

Zwischen-zeitlich hat die Deutsche Bahn AG und die CED, ein Konsortium um den amerikanischen Unternehmer Fred Langhammer, durch ein Gutachten des Verkehrsrechtsexperten Professor Ronellenfitsch nachgewiesen, dass eine Offenhaltung von Tempelhof für den Bereich der Business-Aviation für den neuen internationalen Großflughafen BBI risikolos wäre. Die Weiterführung eines derart begrenzten Flugbetriebs wäre auch bei strengster Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses völlig unproblematisch.

Dazu hatte die Berliner FDP die Bundesregierung um eine Beurteilung des Investorenkonzepts des US-Unternehmers Langhammer gebeten. Immerhin will dieser 350 Millionen Euro unter der Bedingung der Beibehaltung des Flugverkehrs für ein Gesundheitszentrum in Tempelhof investieren. Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee hatte noch Ende Januar betont, dass es kein Denkverbot für Tempelhof gebe.

Wie es nach und mit dem OVG-Urteil weiter geht lesen Sie im Aprilheft von Pilot und Flugzeug.


  
 
 





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