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7. August 2004 Redaktion

Politik: Fluglotsenstreik für den Augenblick abgewendet


GdF und DFS vereinbaren die Aufnahme von Tarifverhandlungen

Unter dem Eindruck des Urteils des LAG Hessen v.22.07.2004 haben am 29.07.2004 erste Sondierungsgespräche zwischen dem Vorstand der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) und der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) stattgefunden. Zwar weist die DFS nach wie vor darauf hin, daß das Urteil des LAG Hessen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangen sei und daher lediglich vorläufigen Charakter habe, doch ist nach allgemeiner Einschätzung im Hauptsacheverfahren keine andere Beurteilung des Gerichts zu erwarten. Insoweit blieb der DFS keine andere Alternative, als die GdF als legitimen Gesprächspartner in Tarifsachen zu akzeptieren.

Obwohl die Verantwortlichen der DFS im Verlauf des ersten Sondierungsgesprächs zum Ausdruck gebracht hätten, daß ihre Teilnahme nur unter dem Eindruck des Urteils des LAG Hessen stattfinde, seien die Gespräche durchaus in sachlicher Atmosphäre geführt worden, so Marek Kluzniak, Sprecher der GdF, gegenüber Pilot und Flugzeug. Man habe vereinbart, daß in der ersten Septemberwoche die Tarifverhandlungen aufgenommen werden sollen. Damit ist wohl endgültig ein Streik während der Zeit des dichten Urlaubsverkehrs abgewendet worden. Ob im Verlauf des Herbstes die Flugsicherung durch Streiks beeinträchtigt werden könnte, wird vom Verlauf der Tarifverhandlungen abhängen. Derzeit scheinen beide Parteien bemüht zu sein, es dazu nicht dazu kommen zu lassen. Die DFS befürchtet im Falle eines Streiks von den betroffenen Airlines schadensersatzpflichtig gemacht zu werden. Die GdF hingegen möchte ihre gerade durch das Gericht bestätigte Eigenschaft als Gewerkschaft nicht dazu mißbrauchen, die Verhandlungen mit überzogenen Forderungen zu belasten. Insoweit erscheint es als eher unwahrscheinlich, daß in den nächsten Monaten der Flugverkehr über der Bundesrepublik durch Streiks beeinträchtigt wird.

Als eher kontraproduktiv könnte sich jedoch in diesem Zusammenhang die Auffassung der DFS herausstellen, die Vereinbarungen, die man eventuell mit der GdF treffen werde, seien wegen des vorläufigen Charakters des Urteils des LAG Hessen ebenfalls als vorläufig zu erachten. Es besteht die Gefahr, daß die DFS aufgrund dieser Auffassung, etwa im Hinblick auf die noch zu ergehende Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, versuchen könnte, den Verlauf der Verhandlungen zu verzögern. Des Weiteren wird nicht anzunehmen sein, daß die GdF ein Verhandlungsergebnis akzeptieren wird, daß unter dem Vorbehalt einer „vorläufigen“ Einigung steht, zumal die Forderungen der GdF als eher moderat zu bezeichnen sind.

„Aufsetzpunkt“ der Verhandlungen müsse der Oktober 2002 sein, so Marek Kluzniak. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vertreter von VDF und FTI (Verband Deutscher Flugleiter sowie Verband Deutscher Flugsicherungstechniker und –ingenieure, die GdF war aus der Fusion beider Verbände entstanden) von den letzten Tarifverhandlungen ausgeschlossen worden. Der Tarifabschluß war im Jahre 2002 letztlich unter der Mitwirkung von Ver.di und der DFS zustande gekommen, obschon Ver.di schon zu dem damaligen Zeitpunkt keinen nennenswerten Rückhalt in der Belegschaft der DFS hatte. Nachvollziehbar, daß die GdF nun einige Modifikationen des zuletzt abgeschlossenen Tarifsvertrags begehrt. Im Wesentlichen geht es der GdF darum, in Bereichen „Altersteilzeit“ und „Loss of Licence“ Vereinbarungen zu treffen, die den Interessen ihrer Mitglieder gerecht wird. Auch ist Dissens auszuräumen, was die Eingruppierung bestimmter Beschäftigungsgruppen, wie etwa die der Wachleiter, betrifft. Im Bereich der Altersversorgung strebt die Gewerkschaft die Gleichstellung beider Geschlechter im Hinblick auf die Gesamtversorgung (Altersrente plus DFS-Altersruhegeld) an. Mittelfristig begehrt die GdF, daß den sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen und tiefgreifenden strukturellen Veränderungen innerhalb der Flugsicherung Rechnung getragen wird. Der Abschluß eines Rationalisierungsschutztarifvertrages sowie eines Branchentarifvertrages (Flächentarifvertrag) sind weitere Inhalte, die die GdF mittelfristig umgesetzt sehen möchte. Mit einem kurzfristigen Ergebnis ist in dieser Hinsicht jedoch nicht zu rechnen, über diese Tarifthemen wird man wohl einige Zeit Zeit verhandeln müssen. Insoweit erwartet die GdF in der anstehenden Tarifrunde zumindest den Abschluss verbindlicher Verhandlungsverpflichtungen.
Sami Kadam


  
 
 





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