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20. Oktober 2021: Von Night Flight an Chris _____

Ich glaube die Verwirrung kommt eher von der Vermischung der Begriffe Instrumentenflug, IFR und dem Erfordernis eines Flugplans in Deutschland.

Von Flugplätzen, welche über keine veröffentlichten IFR Verfahren verfügen muss mmer nach Sichtflugregeln (VFR) an- oder abgeflogen werden. Möchte man den Flug dennoch nach Instrumentenflugregeln durchführen, muss der Flugplan in der Luft beginnen oder enden. Dafür gibt es in Deutschland die Y oder Z Flugpläne, welche diesen Wechsel der Flugregeln innerhalb eines Fluges kenntlich machen.

Ein Instrumentenflug (Steuern von Luftfahrzeugen, bei dem die Fluglage ohne Bezug auf äußere optisch wahrnehmbare Anhaltspunkte mit Hilfe von Fluginstrumenten wie Navigationsinstrumente und Flugüberwachungsgeräte an Bord gehalten wird) muss nach Instrumentenflugregeln (IFR) durchgeführt werden. Ein Flug, der nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden soll, muss der Flugsicherung rechtzeitig vor dem Abflug durch Übermittlung eines detaillierten Flugplans bekanntgemacht werden, d.h. es besteht Flugplanpflicht.

Ein Abflug unter den hier genannten Wetterbedingungen von einem Flugplatz der nur für den Betrieb unter Sichtflugbedingungen zugelassen ist, wäre nach meiner Kenntnis unzulässig.

Wenn ich hier eine Rechtsgrundlage übersehe, bitte ich um einen Hinweis. Das würde mich sehr interessieren.

20. Oktober 2021: Von Michael Schmidt an Night Flight
so ist es m.E. - und in der Real-World-Praxis hat dich der Controller mit den Worten „you are identified“ unter seinen Fittichen und wird dich nicht sehenden Auges in anderen Traffic reinrauschen lassen; selbst wenn „IFR starts at xxxx“ nicht eingetroffen ist. Es ist sicher eine Haftungsheschichte im Unfall-Fall, aber auch die Controller verstehen, dass sie zur Unfallvermeidung und nicht zur Paragrafenreiterei da sind. So jedenfalls meine Erfahrung. mit „talk to the guy“ -
20. Oktober 2021: Von Chris _____ an Michael Schmidt
In der Real-World-Praxis passieren genau solche Unfälle wie der hier diskutierte: jemand will VFR irgendwo abfliegen und bleibt bis zu einem veröffentlichten Verfahren am Nachbarplatz unter den niedrigen Wolken - bis er eines Tages doch in einen tiefen Wolkenausleger reinfliegt und dort die Hindernissituation nicht überblickt.

@Night Flight: nach SERA ist IFR in Golf zulässig. Wie gibt man in Deutschland einen Flugplan für IFR in Golf auf? Geht nicht. Dann bleibt einem nur das oben beschriebene, riskante Verfahren, oder man steigt (u.U. ordnungswidrig) ohne Flugplan in Golf nach IFR on top, oder man bleibt am Boden. Muss jeder selbst entscheiden.
20. Oktober 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]
FAA Definition: "IFR flight depends upon flying by reference to instruments in the flight deck, and navigation is accomplished by reference to electronic signals"

Das kann wohl nur eine aus einem anderen Zusammenhang entführte Definition sein, sonst wäre beispielsweise jeder Visual Approach oder Circling nicht mehr IFR
20. Oktober 2021: Von Sascha H. an Flieger Max L.oitfelder

Mal zum Thema Luftraum G Obergenzen, übergang Luftraum E.,,

Das ist doch in Deutschland eh nur Makulatur, oder woher weiß ich eigentlich, wann ich nun genau 1000ft AGL hoch bin und damit nicht mehr in G?

Ohne Radio Alt eigentlich garnicht, oder wie ist bei uns, z.B. im Raum Köln/Bonn 1000 AGL definiert? (in MSL was ich ablesen kann)

Mir erzählte mal ein Fluglehrer, es zählt die "Bezugshöhe des GAFOR Gebiets in dem man ist, dem entsprechend wäre z.b. über dem Ruhrgebiet 1800MSL = 1000AGL da die bezugshöge mit 800ft. definiert ist.

Kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen das diese Regel so gilt, konnte es auch niergendwo offiziell finden.

Gruß

Sascha

20. Oktober 2021: Von Jürgen Scheiwe an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

In der Real-World-Praxis passieren genau solche Unfälle wie der hier diskutierte: jemand will VFR irgendwo abfliegen und bleibt bis zu einem veröffentlichten Verfahren am Nachbarplatz unter den niedrigen Wolken - bis er eines Tages doch in einen tiefen Wolkenausleger reinfliegt und dort die Hindernissituation nicht überblickt.

Genau das hat er gar nicht gemacht! Er wollte zu keiner Zeit zu einem veröffentlichten Verfahren am Nachbarplatz. Deine Real-World-Praxis hat also mit dem diskutierten Unfall nichts zu tun.

20. Oktober 2021: Von Chris _____ an Jürgen Scheiwe

Ok, das hatte ich aus den vorstehenden Beiträgen wohl falsch verstanden. Ändert aber m.E. nichts an der allgemeinen Feststellung.

21. Oktober 2021: Von Michael Schmidt an Jürgen Scheiwe

das finde ich auch das rätselhafte hier. kein ifr plan gefiled, keine vorbereitung auf evtl imc-überraschungen. das es vom boden aus nach kurzen durchstieg wieder frei von wolken wäre, ist ja ein populärer fehlschluss, aber sich dann nicht einen plan b und c zurechtlegen, finde ich mysteriös

21. Oktober 2021: Von Erik N. an Michael Schmidt Bewertung: +1.00 [1]
kein IFR Plan gefiled… ist das denn so ? Woher weißt du das ?
21. Oktober 2021: Von Michael Schmidt an Erik N.

das habe ich hier den Antworten im Forum entnommen - also nur "hab gehört" -
---schnipp----(3 posts über diesem hier)

In der Real-World-Praxis passieren genau solche Unfälle wie der hier diskutierte: jemand will VFR irgendwo abfliegen und bleibt bis zu einem veröffentlichten Verfahren am Nachbarplatz unter den niedrigen Wolken - bis er eines Tages doch in einen tiefen Wolkenausleger reinfliegt und dort die Hindernissituation nicht überblickt.

Genau das hat er gar nicht gemacht! Er wollte zu keiner Zeit zu einem veröffentlichten Verfahren am Nachbarplatz. Deine Real-World-Praxis hat also mit dem diskutierten Unfall nichts zu tun.

----schnipp-----Post von Michael Becker ca 10 posts drüber-------------------

Er war VFR unterwegs, solange er nicht IFR Pickup gemacht hat. In manchen Ländern bekommt man eine IFR Clearance auch unten, so dass man legal IFR durch IMC steigen kann ohne ATC und Radar, aber nicht in Deutschland.

Er hatte keinen Flugplan, keinen Pickup gemacht, weil zu tief, und befand sich auf keinem veröffentlichten Departureverfahren. Damit war er klar VFR, in IMC und damiit illegal.

---------------schnipp------------

MfG\Smu

21. Oktober 2021: Von Erik N. an Michael Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

Ach so, ok. Das war vor Achims Aufklärung darüber dass alle die in Wolken fliegen IFR unterwegs sind.... defacto wissen wir es also nicht.


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