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17. September 2023: Von Joachim P. an Carmine B. Bewertung: +1.00 [1]
Die Schulung muss mit in die Kasko und der FI muss mit det Nreg schulen dürfen. Also wenn er ne deutsche Lizenz hat, nicht das Land verlaasen ;)
17. September 2023: Von Andreas KuNovemberZi an Joachim P.

Ich glaube nicht, dass die FAA Approval für nationale Flüge mit nationaler Lizenz gemäß 14 CFR 61.3 die Erlaubnis für die Schulung beinhaltet. Ich schätze, dass der IRI oder FI(A)-IR auch FAA CFII sein muss.

17. September 2023: Von Philipp Tiemann an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Doch. 61.3 (a) (1) (vii) macht da keine Einschränkungen.

Aber abgesehen davon - mir scheint - wenn man eine EASA-Lizenz hat, dann interessiert in Europa, wenn man N-reg fliegt, sowieso keinen, ob man auch eine FAA-Lizenz hat.


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