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17. September 2023: Von Philipp Tiemann an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Doch. 61.3 (a) (1) (vii) macht da keine Einschränkungen.

Aber abgesehen davon - mir scheint - wenn man eine EASA-Lizenz hat, dann interessiert in Europa, wenn man N-reg fliegt, sowieso keinen, ob man auch eine FAA-Lizenz hat.


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