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AOPA Austria informiert:
Jetzt ist es eindeutig. Theoretische und praktische Flugschulung ist in Österreich wieder erlaubt!
AOPA Austria hat nachverhandelt und die Klarstellung der in der bisher gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung nicht ganz eindeutigen Formulierungen erreicht. Diese Klarstellungen wurden mit 13.05.2020 veröffentlicht.
Details und Downlaod siehe hier: https://www.aopa.at/home/?p=103148
Achtung: Der Text im RIS (Rechtsinformationssystem) stellt noch die "alte" Version der Lockerungsverordnung dar, obwohl als Ausgabedatum der 13.05.2020 angegeben ist.
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AOPA Austria informiert:
Nach einem bilateralen Informationsaustausch zwischen dem Präsidenten der Tschechischen Republik Miloš Zeman und dem III. Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer kam von tschechischer Seite die Information, dass es für österreichische Piloten möglich ist, allfällig in der tschechischen Republik abgestellte GA-Flugzeuge nach Österreich zu holen.
An den Grenzen kann eine Bestätigung erforderlich sein, dass das Luftfahrzeug auf tschechischem Staatsgebiet abgestellt ist!
Weitere Details siehe: https://www.aopa.at/home/?p=103159
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AOPA Austria informiert:
Seit 17.4.2020 gibt es neue Funkfrequenzen für die Air to Air Kommunikation in Deutschland.
Hier die Details und der Downloadlink zum DFS-Dokument: https://www.aopa.at/home/?p=103182
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Irgendeinen Sinn wird es schon haben, aber in der Praxis ist es trotzdem idiotisch. Was hat an 123,45 nicht funktioniert?
Für Österreich übrigens 122,450 und 130,430.
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"Was hat an 123,45 nicht funktioniert?"
Genau das war auch mein erster Gedanke, als ich die AOPA-email bekam!
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War zu einfach. Geht gar nicht.
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AOPA Austria informiert in eigener Sache.
Wir freuen uns, über eine neue Initiative berichten zu können:
Unter dem Titel AOPA Talk haben wir die erste Ausgabe unserer geplanten, regelmäßigen Interviewreihe auf Youtube veröffentlicht. Wir wollen damit auch Piloten und Interessierte erreichen, die nicht im Osten Österreichs ansässig sind.
https://www.youtube.com/watch?v=d6pD2Vocm3w&t=372s
AOPA Austria Präsident Robert Michl spricht mit Capt. Peter Aigner, dem Chef und Präsidenten von Starflight GmbH & USFC-Baden (ATO-Flugschule und Flugverein) u.a. über seinen Verein und den Umgang mit der COVID-19 Situation.
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Und, traurigerweise wie üblich, ohne Begründung.
Könnte ja angreifbar sein. Oder es verständlich machen. Ob im Schlechten, ob im Guten, ob es an Frequenzüberlagerungen oder lokalen Usancen im Offshorehelibereich liegt, wer weiß.
Didaktische Reduktion ist als Thema leider nicht so arg verbreitet. Dabei haben wir genug Praxisbeispiele, wo wir es fliegerisch bewusst einfach machen (Halbkreishöhen, Farbsignale, 7500/ 7600/ 7700, 121,5 - jeder bekommt es gleich mit der fliegerischen Muttermilch eingeträufelt.)
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Ist schon ein klein wenig "overkill" ;-)
Die USA kommen mit 8 Frequenzen für alle untowered GA Flugplätze aus:
FAA UNICOM Frequenzen (8):
- 122.700 MHz
- 122.725 MHz
- 122.800 MHz
- 122.950 MHz
- 122.975 MHz
- 123.000 MHz
- 123.050 MHz
- 123.075 MHz
und wir brauchen allleine 10 Frequenzen um in der Luft zu kommunizieren:
BAF/DFS Luft-Luft-Kommunikationsfrequenzen (10)
- Region 1 Küstengebiet deutsche Nordsee: 123.735
- Region 2 Küstengebiet deutsche Ostsee: 120.560
- Region 3 Münsterland – Teutoburger Wald – Weser-Leine-Bergland: 127.885
- Region 4 Heide – Hannover – Nördliches Harzvorland – Fläming – Spree: 130.740
- Region 5 Niederrheinische Bucht – Bergisches Land – Sauerland – Vogelsberg: 127.890
- Region 6 Harz – Leipzig – Thüringer Becken – Lausitz – Erzgebirge: 130.935
- Region 7 Eifel – Hunsrück – Rheinpfalz und Saarland – Rhein-Main – Spessart: 122.335
- Region 8 Oberer Main – Franken – Rhön – Bayerischer Wald: 123.010
- Region 9 Schwarzwald – Oberrhein – Schwäbische Alb – Obere Donau: 130.740
- Region 10 Allgäu – Bayerisches Hügelland – Alpen: 121.290
Den Leuten beim BAF scheint es wirklich langweilig zu sein.
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Und was spricht dagegen, diese Nachrichten wie ein Bächlein im Gebirge plätschern zu lassen und die 123.45 weiter zu nutzen ?
Funktioniert & ist bekannt.
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Hier die 2. Folge unseres AOPA Austria Talks, jetzt auch auf unserer Heimseite:
https://www.aopa.at/home/?p=103199
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Da wir immer wieder Anfragen zum Thema "Wie ist das jetzt mit dem Fliegen ins Ausland?" bekommen:
Voila, hier ein kleines Nachschlagewerk: https://www.aopa.at/home/?p=103248
Natürlich ist das alles aus österreichischer Sicht zu sehen!
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wir kommen einfach heim zu euch ins reich....dann wird alles besser unter bundeskanzler kurz....und immerkel wird nach im-mvp ausgewiesen.....olaf...nicht lesen...
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Leider müssen wir diesmal eine sehr traurige Nachricht überbringen.
Unser Fliegerfreund Thomas Irmscher ist am 20. Juli 2020 bei einem tragischen Unfall mit einem Tragschrauber (Gyrokopter) ums Leben gekommen.
Wir bringen auf diesem Weg seiner Familie und seinen Freunden tief empfundene Anteilnahme zum Ausdruck.
"Fly and see“ – Du bleibst unvergessen.
Ruhe in Frieden! Deine Freunde von der AOPA Austria
Hier weitere Infos für alle, die ihn gekannt haben und sich von ihm verabschieden möchten: https://www.aopa.at/home/?p=103282
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Der Vorstand der AOPA Austria teilt mit:
Der 1. Vizepräsident, Herr Friedrich Buza, hat am 30.07.2020 seinen Rücktritt als Vorstand mit 31.07.2020 angeboten.
In einer kurzfristig einberufenen Vorstandssitzung am Abend des 30.07.2020 hat die Mehrheit des Vorstandes diesen Rücktritt angenommen und
Herrn Dipl. Ing. Walther Hartl mit Wirksamkeit ab 01.08.2020 als Nachfolger in den Vorstand der AOPA Austria kooptiert.
Wir wünschen Hrn. Friedrich Buza alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg und Hrn. Walther Hartl viel Erfolg bei seiner neuen Tätigkeit!
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Und, was waren die Gründe? Möchte man ja schon erfahren, ist schließlich ein GA-Forum hier, keine PR-Pressestelle ;-).
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und eine frage drängt sich mir auf: muß man austrianer sein, um bei der aopa-a als oberstes leithuhn gewählt zu werden oder genügt schon eine grenzwertige staastbürgerschaft?
mfg
ingo fuhrmeister
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Welche hättest Du denn anzubieten? Sealand gilt nicht mangels Airport, nur Heli.
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schaugn o...den herr max flieger....also - ich habe die ägyptische staatsbürgerschaft beantragt - dann könnte ich diese anbieten, jedoch dann als ehemaliger deutscher in AT ansassig...ich seh schon...das wird ein babilonisch-bayrisch-österreichisches sprachgewirr werden....
schönes heißes wochenende noch...
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BREAKING NEWS:
Ungarn schliesst ab 1. Sept. 2020 seine Grenzen.
Da im Osten Österreichs ansässige Piloten gern zu unseren südöstlichen Nachbarn fliegen, eine ziemlich betrübliche Nachricht:
https://orf.at/#/stories/3179212/
Edit / Nachtrag: https://orf.at/stories/3179213/
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Danke fuer die Info, hatte ich mir doch fuer September die Strecke Mannheim - Graz - Budapest vorgenommen ...
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Deutsches BZF 2 in Österreich
Nach einer Anfrage bei den zuständigen Stellen freuen wir uns mitteilen zu können, dass sowohl lt. AustroControl als auch lt. der letztlich zuständigen Fernmeldebehörde das deutsche BZF 2 in Österreich anerkannt wird.
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Handeintrag eines deutschen FI in eine österreichische Lizenz
Nach der Anfrage eines Mitgliedes konnten wir eine Bestätigung der AustroControl bekommen, dass ein deutscher FI die Bestätigung eines PPL(A)-Übungsfluges eines deutschen Staatsbürgers per Handeintrag in eine österreichische Lizenz vornehmen darf.
Allerdings muss dem Formular, das an die AustroControl zu senden ist, eine Kopie der Lizenz des FI beigelegt werden, damit die Behörde das FI-Endorsement im Bedarfsfall überprüfen kann.
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Danke für die Information, vielleicht gibt's noch eine verbindliche Quelle in den EASA Documents. Nach meinem Verständnis trägt kein ausländischer FI, hier DE.FCL.xxx in eine Drittstaaten Lizenz, hier OE.FCL.xxx ein. Der deutsche FI darf die Auffrischungsschulung durchführen, ins Flugbuch eintragen, die Lizenz wird dann von der Behörde des Lizenzen ausstellenden Staates neu ausgestellt.
ME gilt unverändert das "Examiner Differences Document" Version 2020/Q3
Vielleicht gibt's eine Änderung, die an mir vorbei gelaufen ist.
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