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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. August 2019: Von Sven Walter an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Bei "deiner habhaft werden" meinte er wohl, dass das hier kein rechtsfreier Raum ist, wo Straftatbestände wie im Darknet nur schwer einem Tatverdächtigen zugewiesen werden können. Hier ist das eindeutig. Ein Screenshot, eine Anzeige, und wenn sich da eine Ermittlungsbehörde im Vergleich zum Sonstigen im Netz der Netze herausgefordert sieht, sitzt du ganz schnell bei deiner örtlichen Ermittlungsbehörde oder hast einen Strafbefehl zugestellt.

Und ja, Ingo, wir akzeptieren eine Menge absurder Stories in absurder Formulierung, weil man das Gesamtbild sieht, aber wie grenzwertig manche deiner Äußerungen sind, weißt du ganz genau.

9. August 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

sven...ganz einfach: solange JB nicht seine Lisa 1 und Lisa 2 als pathfinder tracer über meinem nicht unkleinen reservat abwerfen läßt und nachfolgend mit seinem Super-Max-cheyenne keine massenvernichtungsmittel über mich ergiest (ja - etwas überspitzt und deplatziert ausgedrück....man kann meiner ja habhaft werden...) sind meine beiträge innerhalb des grünen betriebsbereiches zu finden und evtl geiferer in sog. strafbehörden schlafen weiter.

ich vermiss ihn auch...den AvC...

mfg

ingo fuhrmeister

9. August 2019: Von Sven Walter an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Nein, Ingo, das gilt zwar für den Großteil deiner Beitrage, aber eben nicht für Teile, die rassistisch oder revisionistisch sind. Und da sind immer mal wieder welche dabei, die halt ganz oder in Teilen einfach widerlich sind. Und auch regelmäßig justitiabel. Du solltest unseren Langmut hier nicht mit Zulässigkeit im Rechtssinne gleichsetzen. Wenn du magst, lies einfach ein paar Urteile dazu. Zuviel "pc" geht wohl den meisten von uns auf den Geist, aber jenseits der Grauschattierungen überschreitest du oftmals feste Grenzen. Das nur mal so wohlmeinend angemerkt. Man kann das deutlich drastischer formulieren.

sven....paß auf...wenn einige meiner beiträge für dich rassistisch sind - liegt das in deinem blickwinkel

sven....paß auf...wenn einige meiner beiträge für dich revisionistisch sind - liegt das in deinem blickwinkel

regelmäßig justiabel...deiner meinung nach...wer hat mich bis her angeklagt? keiner! also - dann erstelle eine strafanzeige mit screenshot etc...damit du deinen rechtsfrieden hast.

die ergangenen urteile interessieren mich einen dreck! das ist alles fallbezogen. als warschlicher abiturient vor vielen jahren sollte dir das einleuchten! definierst du die grauschattierten grenzen? ich glaube nicht - die sind wieder eingeengt durch deinen blickwinkel und nicht anwendbar!

also bitte - hör auf den manipulationsmodus zu versuchen....bei mir beißt du auf titan damit!

mfg

ingo fuhrmeister

9. August 2019: Von Sven Walter an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +3.00 [3]

Hi,

was auch immer du bei mir reininterpretierst, ich hab das nicht geschrieben: Es geht nicht um meine Perspektive, sondern den Blickwinkel unserer Rechtsordnung, so wie sie in der Praxis gelebt wird. Love it or leave it. Ich mache keine Screenshots, Strafanzeigen oder Ähnliches, ich weise dich lediglich darauf hin, dass du die Grenze regelmäßig überschreitest. Rechtsfrieden? Abitur? Ich mache Strafrecht seit 1993, meist in Vollzeit. Aus diversen Perspektiven. Mit deutlich mehr als Abitur.

Manipulationsmodus? Mitnichten. Ich gehe davon aus, dass du des eigenständigen Denkens fähig bist, aber gerne in Randbereichen provozierst. Du überschreitest sie aber auch immer wieder. Nicht mehr, nicht weniger. Das ist dein Bier, und ich weise darauf hin. Wo kein Kläger, da kein Richter, und da wünsch ich dir alles Gute. Aber wenn ich Mist von TJ zur Umkehrkurve oder anderen lese, weise ich drauf hin, und dann halt auch bei dir ab und an.

Nochmals: Dein Bier. Teils widerlich. Immer mal wieder auch justitiabel. Aber ich werde damit beruflich nicht befasst sein. Die grauschattierten Grenzen definieren die Rechtsanwender, die damit befasst sind. Das mit dem "nicht anwendbar" geht so lange gut, wie es keinen StA oder keine Polizeidienststelle interessiert. Mein Blickwinkel ist da irrelevant, da ich keine Screenshots fertige oder "Meldung mache".

Sven

das freut mich....dann habe ich ja einen guten strafverteidiger....dann findest du bestimmt immer gute argumente, mich aus der U-haft zu holen...wenns so weit ist....auch wenn dir das messer in der hose dabei aufgeht....daß du in der richtung arbeitest...wuste ich schon...

schönes wochenende...

mfg

ingo fuhrmeister

9. August 2019: Von Sven Walter an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

"Aber ich werde damit beruflich nicht befasst sein." - das gilt auch für die Strafverteidigerrolle. Ich mache interne Ermittlungen bei korrupten Großunternehmen. Folglich bin ich nicht verfügbar. U-Haft kannste übrigens ausschließen, es sei denn, es gäbe Fluchtgefahr, weil du wieder nach Brasilien wolltest :-). Also quasi ausgeschlossen mit festem Wohnsitz hier, Deliktschwere etc pp.

Für das, was du schreibst, bist alleine du verantwortlich.

da bist mit BBI warscheinlich dauerausgelastet.....


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