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10. März 2017: Von Lennart Mueller an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Nur der DWD bietet den juristischen Nachweis einer Flugvorbereitung

Das erzählen die gerne mal bei diesen Seminaren. Da der Vortragende ansonsten einen recht kompetenten Eindruck hinterließ, habe ich ihn nicht nach der Gesetzesgrundlage und der Vereinbarkeit mit freiem Wettbewerb gefragt. Der DWD ist nicht die einzige Wetterdatenquelle auf dieser Welt.

Wenn man neben Browserverlauf und etwaigen PDFs bei marginalem Wetter noch einen Nachweis haben möchte, kann man die Daten von anderen Diensten* mit Zeitstempel auf Papier drucken. So viel beweiskräftiger sind die etwaigen Logfiles des DWD auch nicht - die kann man auch automatisiert abrufen lassen, ohne die jeweilige Grafik je angeschaut zu haben.

Bei gutem Wetter drucke ich eh nichts aus. Wenn jemand fragt, kann ich ihm von der jeweiligen Großwetterlage und den sich damit deckenden Meldungen in METARs und TAFs erzählen.

*Modellzentrale, Windyty, NOAA Karten, freie DWD-Informationen, Wetterstationen und Webcams der Flugplätze, TAFs, METARs. Einige Flughäfen spielen ihre ATIS auch auf einer Festnetznummer ab. Mir ist aber leider keine Festnetznummer fürs VOLMET bekannt.

10. März 2017: Von Tee Jay an Lennart Mueller

Das erzählen die gerne mal bei diesen Seminaren. Da der Vortragende ansonsten einen recht kompetenten Eindruck hinterließ, habe ich ihn nicht nach der Gesetzesgrundlage und der Vereinbarkeit mit freiem Wettbewerb gefragt. Der DWD ist nicht die einzige Wetterdatenquelle auf dieser Welt.

Darum geht es auch nicht und der DWD nutzt auch die gleichen ECMWF, GFS und NEMS Modelle wie die anderern auch. Der Unterschied jenseits der Produkte liegt aber darin, daß es amtlich ist. Das heisst nachweisbar und im Fall der Fälle auch rechtssicher belastbar.

Lass uns einmal den worst-case durchgehen: Du verunglückt und alles an Vorbereitung verbrennt mit Dir in der Maschine. Was meinst Du wie schnell jemand um die Ecke kommt und sagt, oh er war nicht vorbereitet und Deine Hinterbliebenen Familienangehörigen in Existenznöte bringt.

10. März 2017: Von Alexander Callidus an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

Wahrscheinlichkeit, daß Du tödlich verunglückst (ich habe mal 100 Flugstunden angenommen): ca 1/1000/Jahr

Wahrscheinlichkeit, daß Wetter der entscheidende Faktor ist: 33%

Wahrscheinlichkeit, daß das Wetter so uneindeutig war, daß eine Wetterberatung erforderlich war: 10%

Wahrscheinlichkeit, daß sich DWD und andere Dienste gravierend unterscheiden (eh nur bei Wolkenuntergrenzen und Sicht in feuchter Luft): 10%

Wahrscheinlichkeit, daß der von Dir konsultierte Dienst die günstigere Prognose hatte: 50%

Wahrscheinlichkeit, daß die Versicherung auf die Hinterbeine stellt und versucht, einen Prozeß zu führen: 10%

Insgesamt: 1 zu 6 Millionen/Jahr. Don't worry!

10. März 2017: Von Tee Jay an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke da etwas anderes. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß Dein eigener Fluglehrer bei dem Du selbst gelernt hast bei marginalem Wetter tödlich verunglückt? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit 5 Fliegerkollegen binnen 3 Jahre zu verlieren? Du darfst mir glauben, Ich hätte lieber im Lotto gewonnen.

10. März 2017: Von Alexander Callidus an Tee Jay

Zu 1: über 1%, eher 2-3%

Ist aber zynisch und war ja auch eine rhetorische Frage.

10. März 2017: Von  an Tee Jay

Klar, ich könnte es auch beim Notar hinterlegen, dass ich ein Wetterbriefing gemacht habe. Das ist echt eine doofe Panikmache.

Tatsache ist, dass keine telefonische Beratung vorgeschrieben ist.

10. März 2017: Von Alfred Obermaier an 

Na klar, bei einem wetterbedingten Unfall wird immer eine aktuelle Abfrage von pc-Met unterstellt. Belegt werden könnte dies zusätzlich durch personalisiertes Log-in beim DWD. Eine Telefonabfrage ist nicht vorgeschrieben.

DWD hat eben einen gesetzlichen Auftrag für das Wettergeschehen und besitzt damit eine andere Beweiskraft im Falle des Falles.

10. März 2017: Von T. Magin an 

Und auch keine auf der DWD-Website!

10. März 2017: Von Tee Jay an T. Magin

Was meinst du damit? Natürlich werden Logdaten bei der Anmeldung auf der Website erfasst und im Bedarfsfalle auch ausgewertet.... versuch die mal für ein Zivilverfahren bei irgendeinem Online-Anbieter zu bekommen. Möglicherweise bei einem mit Sitz im Ausland. Die lächeln dich einmal ganz milde an.

Eine Grundregel beim Wetter sollte man beherzigen: Sich nie auf nur eine Quelle verlassen. DWD ist nun mal amtlich, die sollte man nutzen. Das schliesst aber andere Dienste nicht aus, so wie Topmeteo oder windyty oder kachelmann.

10. März 2017: Von Alexander Callidus an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

"DWD ist nun mal amtlich, die sollte man nutzen."

Warum? Sie haben einen amtlichen Auftrag. Du hast aber keine Verpflichtung, dir die Informationen dort zu holen.

Ich habe eben keine Vorschrift gefunden, die mir Quelle oder Art der Wetterinformation für die Flugplanung vorschreibt. Im Zweifelsfall heißt es vor Gericht "geeignet". Das ist richtigerweise weit gefasst. Unabhängig davon ist der DWD meine bevorzugte Quelle - weil er gut ist, nicht weil ich müsste

10. März 2017: Von Tobias Schnell an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Das ist das gleiche Thema wie bei den "amtlichen" oder "offiziellen" Karten. Die Legende ist auch nicht totzukriegen...

Tobias

10. März 2017: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +4.00 [4]

Auf die Idee, dass der DWD "amtlich" ist, kann auch nur ein Deutscher kommen... Traurig.

Ich fliege auch nur mit der "amtlichen" Lufthansa und trinke nur das staatlich gebraute Rothaus-Bier.

10. März 2017: Von Christian Schuett an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

"DWD ist nun mal amtlich"

Aha! Das ist sowas wie die "amtliche" ICAO-Karte der DFS, oder? Ich mache es kurz: Genausowenig, wie die Nutzung der "amtlichen" Karte vorgeschrieben ist, muss man sich beim DWD uebers "amtliche" Wetter informieren. Man kann das tun, aber man muss nicht und niemand kann und wird jemals einen Strick gedreht bekommen, weil er sich nicht beim DWD informiert hat, sondern woanders.

Schon beim Wort "amtlich" rollen sich meine Zehnaegel hoch....

Chris

10. März 2017: Von Christian F. an Christian Schuett

Zitat aus dem AOPA Safety Letter Nr.17 /2015

>>Für das Flugwetter gibt es einige private Anbieter und den gesetzlich bestimmten Deutschen Wetterdienst (DWD),bei dem Flugwetterinformationen über automatische Systeme (Selfbriefing www.flugwetter.de, pc_met) abgerufen oder im Rahmen einer persönlichen telefonischen Beratung eingeholt werden können.<<

Man kann es "amtlich" nennen, oder "gesetzlich bestimmt"...!? Oder jeder wie er will...

Am Ende eines jeden BFU-Berichtes bei dem das Wetter eine Rolle spielte, wurde versucht über Telefonprotokolle oder Login-Daten festzustellen ob der Pilot die entsprechende Flugvorbereitung durchgeführt hat. Das läuft nun mal NUR über den DWD... und leider nicht bei Topmeteo, Wetterzentrale, Autorouter, Eumetsat usw.... was natürlich nicht davon abhalten sollte diese Tools mitzunutzen.

11. März 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Christian F.

Die BfU-Berichte sind keine juristischen Untersuchungen, sondern sollen feststellen, ob man aus den Unfällen etwas lernen kann. Insofern mache ich mir keine Gedanken darüber, ob ich einen Prozess (der mit den von Alexander dargelegten Unwahrscheinlichkeiten zustande kommt) deswegen verliere, weil ich kein DWD-Abo abgeschlossen habe. Die BfU stellt Indizien dar, und ich wüsste jetzt keinen Bericht aus dem Kopf, wo bei einem überlebenden Piloten gesagt wurde: "Eine Wetterabfrage beim DWD konnte nicht festgestellt werden".

Wie gesagt: Ich finde DWD@Telefon nach meinen letzten beiden Erfahrungen nicht schlecht, weil es mir (ohne DWD-Abo) fallweise auch die DWD-Meinung liefert, und die letzten beiden Male zielorientiert (und - nebenbei - zutreffend) war.

Eigentlich ist mir die juristische Frage eh' ziemlich egal. Meine Sorgen sind in der folgenden absteigender Reihenfolge:

1) "Ist es falsch, was ich mit meiner Tochter mache? Oder anderen PAXen?".

2) "Gefährde ich mein eigenes Leben?".

... (lange nix)

3) "Ist meine Handlungsweise juristisch sauber?".

Wenn man sich fragt, ob man nun DWD aus juristischen Gründen nehmen soll, sind doch die Prioritäten falsch aufgestellt. Ich bin aber auch nicht bereit, 100 € für die AIP, 100 € für den DWD, 100 € für die AOPA, 100 € für die aktuellen Papierkarten, 100 € für SkyDemon, 100 € für die NfL, x00 € für aktuelle Karten für mein VFR-genutztes Garmin 430 und wer noch alles einen ca. 100 €-Betrag haben möchte als Schutzgebühr zu bezahlen. Es geht mir schon um den objektiven Mehrwert.

11. März 2017: Von Malte Höltken an Christian F.

Am Ende eines jeden BFU-Berichtes bei dem das Wetter eine Rolle spielte, wurde versucht über Telefonprotokolle oder Login-Daten festzustellen ob der Pilot die entsprechende Flugvorbereitung durchgeführt hat.

Und? Haben sie es feststellen können?

11. März 2017: Von Achim H. an Christian F. Bewertung: +5.00 [5]

Am Ende eines jeden BFU-Berichtes bei dem das Wetter eine Rolle spielte, wurde versucht über Telefonprotokolle oder Login-Daten festzustellen ob der Pilot die entsprechende Flugvorbereitung durchgeführt hat. Das läuft nun mal NUR über den DWD... und leider nicht bei Topmeteo, Wetterzentrale, Autorouter, Eumetsat usw.... was natürlich nicht davon abhalten sollte diese Tools mitzunutzen.

Tja, da liegst Du falsch. Zumindestens bei autorouter hatten wir leider schon (tödliche) Unfälle von Nutzern und die Untersuchungsbehörden schauen sich alles sehr genau an, haben dedizierte Rückfragen, etc.

Was der DWD macht, ist gesetzlich festgelegt. Flugwetter gehört dazu, das heißt aber nicht, dass er die einzige Quelle von Flugwettervorhersagen ist oder einen wie auch immer gearteten Vorzug genießen sollte. Ein Teil des staatlichen Auftrags des DWDs ist die Erfüllung von Deutschlands Pflichten in der WMO, wobei die Ergebnisse der weltweiten Allgemeinheit gehören.

Zeig mir doch irgendeine Quelle des in Deutschland gültigen Luftrechts, in der der DWD und pc_met erwähnt werden.

11. März 2017: Von Christian Schuett an Christian F.

">>Für das Flugwetter gibt es einige private Anbieter und den gesetzlich bestimmten Deutschen Wetterdienst (DWD),bei dem Flugwetterinformationen über automatische Systeme (Selfbriefing www.flugwetter.de, pc_met) abgerufen oder im Rahmen einer persönlichen telefonischen Beratung eingeholt werden können.<<"

Siehste, genau was ich oben geschrieben habe: Eingeholt werden koennen. Nicht eingeholt werden muessen.

"Am Ende eines jeden BFU-Berichtes bei dem das Wetter eine Rolle spielte, wurde versucht über Telefonprotokolle oder Login-Daten festzustellen ob der Pilot die entsprechende Flugvorbereitung durchgeführt hat. Das läuft nun mal NUR über den DWD... und leider nicht bei Topmeteo, Wetterzentrale, Autorouter, Eumetsat usw.... was natürlich nicht davon abhalten sollte diese Tools mitzunutzen."

Natuerlich untersucht die BfU alle relevanten Fakten, die zur Aufklaerung des Unfallgeschehens beitragen. Wenn Login-Daten beim DWD vorliegen, gehen sie davon aus, dass sich der Pilot uebers Wetter informiert hat. Wenn nicht, schaut man halt woanders, wie die Flugvorbereitung bezueglich Wetter aussah. Evtl. koennen die keine Nachweise finden (Cockpit ausgebrannt), dann kann es eben nicht beantwortet werden, so what? Nur weil keine Login-Daten beim DWD vorliegen, kann und wird niemand sagen, dass keine Wetterinfos eingeholt wurden.

Eigentlich ganz einfach....

Chris

11. März 2017: Von Lennart Mueller an Tee Jay

Lass uns einmal den worst-case durchgehen: Du verunglückt und alles an Vorbereitung verbrennt mit Dir in der Maschine. Was meinst Du wie schnell jemand um die Ecke kommt und sagt, oh er war nicht vorbereitet und Deine Hinterbliebenen Familienangehörigen in Existenznöte bringt.

Das gilt natürlich nur, wenn das Wetter eine Unfallursache darstellen kann. Dann können sie in meinen Browserverlauf schauen, nicht beweiskräftiger als eine Logzeile beim DWD. Bei ganz großer Sorge kann man auch 2x auf Print drücken und lässt ein Exemplar auf dem Schreibtisch (oder ein PDF auf dem Desktop/Cloud/Whatever - besser für die Umwelt) liegen.

11. März 2017: Von Christian F. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

ich wüsste jetzt keinen Bericht aus dem Kopf, wo bei einem überlebenden Piloten gesagt wurde: "Eine Wetterabfrage beim DWD konnte nicht festgestellt werden".

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2011/Bericht_11_7X006_Robin_Meinerzhagen.pdf?__blob=publicationFile

Er konnte sich noch dazu äußern...

11. März 2017: Von Erik N. an Christian F.

Behält man nach so was seine Lizenz ?

11. März 2017: Von  an Christian F.

... von der Schippe gesprungen, aber knapp! Ich glaube, dass man deshalb aber nicht zwangsläufig seine Lizenz verliert.

11. März 2017: Von Christian Schuett an Erik N.

Wegen welches Vergehens sollte man die Lizenz entziehen? Wetter ist manchmal sehr dynamisch und es gibt immer wieder Wetterlagen, die sich vor Ort als besser oder auch schlechter als vorhergesagt darstellen. Dann muss man taktisch fliegen und ja, dabei kann man auch mal Fehler machen.

Glueck gehabt!

Und ob er sich beim DWD informiert hat, wurde nicht geklaert, das Internet ist gross.... ;)

Chris

11. März 2017: Von Tee Jay an Christian F.

so weit zurück in der Zeit bedarf es nicht zu gehen...

Meteorologische Informationen
Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erfolgte durch den Luftfahr- zeugführer keine individuelle Flugwetterberatung bei einer Luftfahrtberatungszentrale. Ob über das individuelle Briefingsystem „PC-Met“ Wetterdaten eingeholt wurden war vom DWD nicht nachvollziehbar.

Mir graut's da vor einer zivilrechtlichen Aufarbeitung dieses schlimmen - weil aus mehreren Gründen für jeden nachvollziehbaren - Unfalls. Eine Rest-Familie ist ohne Ernährer, eine Erbengemeinschaft und nicht möglicherweise nicht zahlende Versicherung bilden da eine nicht nur juristich heikle Konstellation.

Juristisch galt dieser Pilot erstmal als nicht vorbereitet. Da mit irgendwelchen, für Sachverständige kaum nachweisbaren Verläufen aus der Defensive heraus argumentieren zu wollen? Nach dem x-ten Gutachter noch ein Gegengutachter? Einziger technisch brauchbarer Nachweis wären die Serverlogs des Anbieters, die aber kaum namentlich loggen und wenn doch, dürften diese wenig geneigt sein da Gegenstand in einem Zivilverfahren zu werden. Eine Verpflichtung oder Notwendigkeit seitens des Anbieters diese Daten herauszugeben besteht nicht und ist laut ZPO einem Gericht auch verboten anzuordnen.

Daß hier die immer gleichen Schreihälse meinen mit irgendeinem Rechten oder Freiheiten zu argumentieren verwundert mich nicht, aber man muß ja nicht auf alles eingehen. Auf den Grabstein kann man ja dann schreiben: "Aber er hatte Recht"

Meinen Flugschülern im Luftrecht sage ich: Druckt Euch wenigstens zur juristischen Eigensicherung den DWD GAFOR oder den DFS VFReBulletin aus. Papier ist geduldig und erspart einem bei einem unerwarteten Plausch mit einem RP mach doofe Situation. Aber selbst dann gibt es ja Leute die anfangen zu diksutieren und auf irgendwelche Rechte pochen...

.

11. März 2017: Von Alexander Callidus an Tee Jay

Lowlife-Abmahnanwälte bekommen ohne Probleme über Logs der Provider von Tauschbörsen die Ip-Adressen und dann die Namen von mp3-Klauern. Wenn's um den Tod und eventuell viel Geld geht, ist das texhnisch nicht möglich. Etwas abgewandelt: "jedes Volk hat das Rechtssystem, das es verdient."


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