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29. Juni 2015: Von Marco Schwan an Malte Höltken
Das Abwerfen, wird doch von einem Radar-Lotsen freigeben. Von dem entsprechenden Lotsen kann die FIS-Lotsen die Absetzhöhe in Erfahrung bringen und entsprechend Warnen.
29. Juni 2015: Von Tobias Schnell an Marco Schwan
Das Abwerfen, wird doch von einem Radar-Lotsen freigeben
Im LR E i.d.R. nicht - oder?

Tobias
29. Juni 2015: Von  an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Hi,

@ Marco Schwan
im Prinzip könnte der FIS (FIS-Lotse ist eigentlich irreführend, da kein Lotse !) bei dem zuständigen Radar-Lotsen die Absetzhöhe nachfragen und warnen. Ob er und auch der Radar-Lotse an einem betriebsamen Wochenende dazu die nötige Zeit findet, wage ich stark zu bezweiflen. Am einfachsten ist es, auf der Platzfrequenz nachzufragen ob die Springermaschine in der Luft ist. Wenn der Absetzpilot auf der Welle mithört, wird er sich selbst melden und verkünden, wann und wie hoch er vorhat, abzusetzen. Wenn er sich nicht meldet, würde ich außenrum fliegen, denn auch der Türmer weiß ja nicht genau wann abgesetzt wird.

@ Tobias Schnell
Warum sollte das Abwerfen im Luftraum E nicht von einem Radar-Lotsen freigegeben werden? Das ist immerhin kontrollierter Luftraum und der Radar-Lotse ist für ihn zuständig. Ich zumindest hole seit 30 Jahren meine Freigaben bei München Radar ein. Man kann das zwar auch über FIS erledigen, es ist aber umständlich, da FIS ja auch wieder beim Radar-Lotsen nachfragen muss -> macht kein Mensch mehr.

lg

Dieter
30. Juni 2015: Von Tobias Schnell an 
Warum sollte das Abwerfen im Luftraum E nicht von einem Radar-Lotsen freigegeben werden?
Meine Vermutung ging dahin, dass man im "E" fürs Dropping überhaupt keine Freigabe benötigt. Wie ist das denn formal? Fallschirm = VFR = keine Freigabe im LR E!?

Tobias
30. Juni 2015: Von Lutz D. an Tobias Schnell
Hi Tobias,

doch, für alle Absetzvorhaben im kontrollierten Luftraum bedarf es einer Flugverkehrskontrollfreigabe. 16a LuftVO in Verbindung mit NfL I 59/07. Das wiederum ist in Einklang mit VO EU 923/2012 SERA.3125, die den Mitgliedsstaaten weitreichende Freiheiten zu den Rechtsvorschriften für Fallschirmsprünge gibt.

Achtung: Andere Länder, andere Sitten, andere Lufträume. Deutschland ist mit seinem durchgehend sehr tiefen Luftraum E in Europa nicht das Standardmodell. In Belgien reicht der Luftraum G standardmäßig (LFA G1) bis 4500ft, teilweise kann ein Anheben bis 7000ft beantragt werden (komplexe Interaktion mit militärischen Regeln/Lufträumen). In Luftraum G gibt es keine ATC Freigabe zum Absetzen.

Auch Frankreich hat einen sehr hoch reichenden Luftraum G.
30. Juni 2015: Von Tobias Schnell an Lutz D.
doch, für alle Absetzvorhaben im kontrollierten Luftraum bedarf es einer Flugverkehrskontrollfreigabe. 16a LuftVO
I stand corrected - danke, Lutz.

Tobias

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