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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Mai 2013: Von Flieger Max Loitfelder an Othmar Crepaz
Da dürfte es sich eventuell um ein Missverständnis handeln.
Sofern der Flughafenbetreiber als Abfertiger einen Schaden verursacht muss dessen Betriebshaftpflicht selbstverständlich den Schaden ersetzen, bei gewerblichen Flugunternehmen u. U. auch die Folgekosten durch den Nutzungsausfall (Fremdcharter, Umbuchungen..). Der Flughafen VIE dürfte im Vorjahr bei uns einen Negativrekord aufgestellt haben - wenn es da keine Haftung gäbe...
Oder sprechen Sie ausschließlich von Hangarierung?
25. Mai 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max Loitfelder
Unsere Schadensabwicklung ist dzt. gerichtsanhängig - laut Betriebsverordnung (auf allen Ö-Flughäfen ident) gibt es diese (gegenseitige!) Haftpflichtbefreiung. Umgekehrt dürfte ich Flughafeneinrichtungen (jedoch nicht grob fahrlässig) beschädigen, ohne für den Schaden aufkommen zu müssen.
Unser Flieger wurde beim Ein- und Ausbringen von der Flughafen-Hangar-Crew beschädigt mit mehrwöchiger Stehzeit.
Bin schon gespannt, wie das Gericht entscheidet.

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