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25. Mai 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max Loitfelder
Unsere Schadensabwicklung ist dzt. gerichtsanhängig - laut Betriebsverordnung (auf allen Ö-Flughäfen ident) gibt es diese (gegenseitige!) Haftpflichtbefreiung. Umgekehrt dürfte ich Flughafeneinrichtungen (jedoch nicht grob fahrlässig) beschädigen, ohne für den Schaden aufkommen zu müssen.
Unser Flieger wurde beim Ein- und Ausbringen von der Flughafen-Hangar-Crew beschädigt mit mehrwöchiger Stehzeit.
Bin schon gespannt, wie das Gericht entscheidet.

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