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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juli 2020: Von Philipp Tiemann an Peter Schneider Bewertung: +3.00 [3]

Bin gerade (Urlaubslektüre) halb durch mit dem Buch. Macht Spaß!

Interessant im Zusammenhang mit den kürzlichen Zollthemen (Fall Würzburg) ist, dass Michel ja einen ähnlichen Fehler gemacht hat. Hatte Alesund - Sylt geplant und war dann im Flug kurzfristig nach St. Michaelisdonn umgeschwenkt. Kaum gelandet, kam der Zoll an. Aber er hatte Glück - Daten wurden aufgenommen und fertig. Sein Glück, und der Unterschied zum Fall Würzburg war, dass der Flug nach Sylt (einem Zollflugplatz) geplant war und es letztlich eine Art weather diversion war. Ursprünglich hatte er übrigens die Idee gehabt, von Alesund direkt nach Würzburg zu fliegen. Zum Glück hat er es nicht getan; dort hätte es ihn sicher genauso erwischt wie den Schweizer Kollegen...

30. Juli 2020: Von Markus S. an Philipp Tiemann

Langsam blicke ich da nicht mehr durch....wann welcher Flugplatz zu benutzen ist.

Was hat es den mit der Liste Deutscher Zollflughäfen auf sich? Sylt ist da nicht auf der Liste.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_zollflugplaetze.html?faqCalledDoc=297082&faqCalledDoc=297080

30. Juli 2020: Von Philipp Tiemann an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Sylt ist aber "besonderer Landeplatz", kann also mit kurzer Voranmeldung von außerhalb der EU angeflogen werden.

Das ist St. Michel nicht, und Würzburg eben auch nicht, sondern ein "übriger verkehrsrechtlich zugelassener Flugplatz".

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.html?nn=22492

3. August 2020: Von Peter Schneider an Philipp Tiemann

Moin Philipp,

hab's nicht mehr ganz im Hinterkopf, aber der Schweizer hatte ja ein schweizerisches Flugzeug und dadurch Probleme. Michel's RV-8 residiert aber in der EU. Bezüglich des Zolls hatte ich mich vorab bei einem befreundeten Polizisten (auch Pilot) erkundigt, wie das Procedere für Würzburg ist und was unter 'customs available' erwartet wird. Früher hat der Zoll bei Kleinflugzeugen auf ein Erscheinen und Kontrolle verzichtet, wenn die Person bekannt und 'unverdächtig' war. Jetzt residiert der Zoll in Dettelbach und erscheint wohl nicht unbedingt. Habe ich aus der Schweiz kommend mehrfach so erlebt. Aber man muß sich anmelden.

Michel ist ja im Sauwetter nach Sylt geflogen und das war dort nicht unbedingt landbar. Seinen Auftritt bei der AERO wollte er nicht riskieren.

3. August 2020: Von Roland Schmidt an Markus S.

War letztes Wochenende in der Schweiz und habe auf meine Anfrage vom Zoll folgende E-Mail bekommen:

"Sehr geehrter Herr Schmidt,

unter der Voraussetzung, dass Ihr Flugzeug in der EU zugelassen ist, und unter den bereits von Ihnen genannten Voraussetzungen, dürfen Sie

a) von Essen-Mühlheim in die Schweiz ausfliegen, aber nicht

b) nach Essen-Mühlheim einfliegen, ohne eine Einzelbefreiung vom Zollflugplatzzwang
durch das Hauptzollamt Duisburg (vorab) erhalten zu haben.

Sie müssten also entweder eine Einzelbefreiung beantragen oder auf einem Zollflugplatz wie Dortmund oder Düsseldorf (zwischen)landen. Besondere Landeplätze, die auch möglich wären, scheint es in der Nähe nicht zu geben.

Auf Zollflugplätzen ist während der Öffnungszeiten immer der Zoll anwesend.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche."


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