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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juli 2020: Von Philipp Tiemann an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Sylt ist aber "besonderer Landeplatz", kann also mit kurzer Voranmeldung von außerhalb der EU angeflogen werden.

Das ist St. Michel nicht, und Würzburg eben auch nicht, sondern ein "übriger verkehrsrechtlich zugelassener Flugplatz".

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.html?nn=22492


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