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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juli 2020: Von Markus S. an Philipp Tiemann

Langsam blicke ich da nicht mehr durch....wann welcher Flugplatz zu benutzen ist.

Was hat es den mit der Liste Deutscher Zollflughäfen auf sich? Sylt ist da nicht auf der Liste.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_zollflugplaetze.html?faqCalledDoc=297082&faqCalledDoc=297080

30. Juli 2020: Von Philipp Tiemann an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Sylt ist aber "besonderer Landeplatz", kann also mit kurzer Voranmeldung von außerhalb der EU angeflogen werden.

Das ist St. Michel nicht, und Würzburg eben auch nicht, sondern ein "übriger verkehrsrechtlich zugelassener Flugplatz".

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.html?nn=22492

3. August 2020: Von Roland Schmidt an Markus S.

War letztes Wochenende in der Schweiz und habe auf meine Anfrage vom Zoll folgende E-Mail bekommen:

"Sehr geehrter Herr Schmidt,

unter der Voraussetzung, dass Ihr Flugzeug in der EU zugelassen ist, und unter den bereits von Ihnen genannten Voraussetzungen, dürfen Sie

a) von Essen-Mühlheim in die Schweiz ausfliegen, aber nicht

b) nach Essen-Mühlheim einfliegen, ohne eine Einzelbefreiung vom Zollflugplatzzwang
durch das Hauptzollamt Duisburg (vorab) erhalten zu haben.

Sie müssten also entweder eine Einzelbefreiung beantragen oder auf einem Zollflugplatz wie Dortmund oder Düsseldorf (zwischen)landen. Besondere Landeplätze, die auch möglich wären, scheint es in der Nähe nicht zu geben.

Auf Zollflugplätzen ist während der Öffnungszeiten immer der Zoll anwesend.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche."


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