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2. April 2012: Von Lutz D. an Urs Wildermuth
Guten Morgen Zusammen,
also, ich glaube, Sabine hat da schon einen Punkt. Auch in Frankreich sind Zoll und Grenzpolizei ja zwei verschiedene Behörden, letzteres wird in Frankreich durch die police national, DCPAF erledigt, zu deren Abzug finden sich keinerlei Hinweise.

Das Problem mit den Kanalinseln scheint mir folgendes zu sein, die gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet. Letzteres führt auch zu Erklärungspflicht bei Ein- bzw. Ausreise. Und der französische Zoll (wie der deutsche auch), nimmt auch steuerpolizeiliche Aufgaben war.

Für Flüge zwischen dem britischen Festland und den genannten französischen Flugplätzen/-häfen dürfte durch den Abzug der Zollbehörden also kein Problem entstehen, sofern die die police nationale auch weiter die grenzpolizeiliche Abwicklung aufrecht erhält.

Viele Grüße

LD
2. April 2012: Von Intrepid an Lutz D.
In Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist die grenzpolizeiliche Abwicklung auch schriftlich im Vorfeld möglich. Man ist dann nicht an eine Grenzübergangsstelle gebunden. Geht das auch in Frankreich?
2. April 2012: Von Urs Wildermuth an Lutz D.
Hallo Lutz,

im Endeffekt ist es so, dass diese Flugplätze den Status "Airport of Entry" verlieren und damit kein Grenzübertritt mehr möglich ist, der Zoll ODER Immigration erfordert. Das ist das Problem. Wer was aus welchem Grund braucht ist dabei unerheblich.

Es sieht hier aber klar nach einer unabgesprochenen Hau Ruck Aktion der Finanzbehörden aus. Auch das DGAC ist heftig verärgert darüber, ebenso andere. Dazu kommt ein Präsident, der im Fall der Wiederwahl Schengen abschaffen will? Was dann? Obwohl das eher unwahrscheinlich ist ist es wohl in einer solchen Situation nicht gerade sinnreich, massenhaft Airports of Entry dieser Funktion zu berauben?

Die Luftfahrt ist nun mal ein internationales Tätigkeitsfeld, auch wenn die Einreise und der Zoll innerhalb dem Schengenraum eigentlich nur noch formell sein sollte. Jeder Schritt, dies zu unterbinden, schadet der Luftfahrt und schadet den betroffenen Einrichtungen und Regionen.

2. April 2012: Von Achim H. an Urs Wildermuth
Einen Unterschied zwischen Schengen und Zollgebiet konnte ich in der Praxis noch nie feststellen. Gibt es eines, scheint es immer das andere ebenfalls zu geben und die Prozedur zur Anmeldung ist dieselbe. Will ich in die Schweiz (Schengen aber nicht Zollunion), so muss ich eine Anmeldung unter Angabe meiner Personalien und aller Mitflieger abgeben, obwohl Personendaten keine Rolle spielen sollten.

Ich kann die Franzosen insoweit verstehen, dass sie Kosten sparen möchten und es wenig sonstige Aufgaben für die Grenzpolizei in der Fläche gibt. In der Schweiz verlangen sie richtig viel Geld für die Zollkontrolle (40 Franken + MwSt in Speck) und tauchen dann nicht einmal auf. Für den Preis hatte ich eine ausführliche Kontrolle inklusive Abschrauben aller Seitenverkleidungen erwartet.

Dafür, dass UK nicht Teil von Schengen ist, gibt es wenig nachvollziehbare Gründe. Druck auf UK-Privatpiloten wird aber leider wenig bewirken.

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