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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Juni 2011: Von Olaf Musch an Othmar Crepaz
> Die Einschränkung auf Flugzeuge erscheint verfassungsrechtlich bedenklich zu sein,

Allerdings. Was macht uns Helipiloten denn im Sinne des FlugAbgG so anders als die Flächenflieger?

> wird aber in der Praxis nicht ins Gewicht fallen, wird die Masse der Privatflüge,
> denen unser rechtspolitisches Hauptaugenmerk galt, doch mit Motorflugzeugen –
> und eben nicht mit Hubschraubern - abgewickelt.

Und für diese wenigen Flüge mit noch weniger Paxen soll dann der ganze bürokratische Kram erhalten bleiben?
Da werden sich Aufwand und Nutzen aber nicht wirklich rechnen...

Das steht sowohl juristisch als auch praktisch auf sehr wackligen Füßen.

Fazit: Für den privaten Heliflug ist A vorerst als Destination gestorben.

Olaf
3. Juni 2011: Von  an Olaf Musch
Und für den privaten Flug zwischen 2 und 5,7 Tonnen nach A ebenfalls. Nur um mal in Salzburg, einen schönen Tag zu verbringen tue ich mir das nicht an. Ich denke, Jan Brill sieht dies ähnlich und wird, wenn überhaupt, nur mit der Grumman dort hin fliegen.
3. Juni 2011: Von Othmar Crepaz an Olaf Musch
Die Helis dürften mengenmäßig überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Erstens dürfen sie im Ösiland nur auf ausgewiesenen Landeplätzen runter, und da sie kaum IFR unterwegs sind und daher nicht auf die großen Verkehrslandeplätze angewiesen sind, bleiben viele, kleine Flugplätze, wo sie dem Gebührenwahn entkommen können. Aber selbst das wissen sie im Finanzministerium natürlich nicht (die wissen überhaupt gar nichts, nicht einmal, dass wir Nichtgewerblichen immer schon Mineralölsteuer bezahlt haben).

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