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16. August 2020: Von Michael Söchtig an Jens V.

In Dänemark sind die nationalen Regeln übrigens recht ähnlich zu unseren. Die Dänen kennen auch ein dänisches nationales BZF (national radiobevis) mit begrenzter Gültigkeit und das internationale zuzüglich Sprachprüfung.

Ob da jemand kontrolliert dass dein BZF nicht gilt ist eine ganz andere Frage. Aber empfehlenswert ist es natürlich nicht.

16. August 2020: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig

Ob da jemand kontrolliert dass dein BZF nicht gilt...

Leider eine immer wieder anzutreffende Frage, in Fliegerkreisen "...wer kontrolliert das?..."

In meiner Fliegerlaufbahn von rund 30 Jahren bin ich bisher zwei Mal kontrolliert worden, durchschnittlich gesehen wäre ich somit jeweils rund 15 Jahre "ohne Kontrolle" durchgekommen. Und ob im Zweifel der Kontrolleur die Bedeutung und Notwendigkeit von Ratings oder Handeinträgen in Lizenz, Endorsements im Flugbuch etc. durchschaut, ist fraglich. *)

ABER: wenn etwas passiert kann es als "Fliegen ohne entsprechnde Berechtigung" ausgelegt werden und der Versicherungsschutz kann verloren gehen! Das ist u. U. viel gravierender als eine Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld.

*) bei einer Kontrolle fragte mich der (sehr freundliche) Mitarbeiter einer Landesluftfahrtbehörde tatsächlich, wie man eigentlich bei einem, in diesem Fall von mir genutzten, N-registrierten Flugzeug sehen kann, ob eine gültige anual inspection vorliegt.

16. August 2020: Von Olaf Musch an Wolfgang Lamminger

*) bei einer Kontrolle fragte mich der (sehr freundliche) Mitarbeiter einer Landesluftfahrtbehörde tatsächlich, wie man eigentlich bei einem, in diesem Fall von mir genutzten, N-registrierten Flugzeug sehen kann, ob eine gültige anual inspection vorliegt.

Der ist gut. Wenn er das selbst nicht weiß, warum kontrolliert er dann? Und auf welcher Basis? Entweder darf er "Nicht-D-registrierte" Maschinen kontrollieren, dann sollte er auch wissen, wie. Oder der darf es nicht, dann ist die Frage, warum er Dich kontrolliert hat. Oder hat er "nur" eine Pilotenkontrolle gemacht? Und auch da: Darf er nur Piloten mit EASA.FCL/JAR prüfen, und wie erkennt er die? Erst rauswinken, dann feststellen, ob's eine EASA/JAR-Lizenz ist, die ihm vorgelegt wird, und ggf. laufen lassen? Oder darf er alle prüfen, müsste also für alle Lizenzarten wissen, worauf zu achten wäre.

Ich bin in meinen (nur) 10 Jahren Fliegerei noch nicht kontrolliert worden, weiß also nicht aus erster Hand, wie so was abläuft.

Olaf

16. August 2020: Von Chris _____ an Wolfgang Lamminger

Versicherungsschutz kann verloren gehen

Ich hoffe mal, nur wenn die Verletzung auch etwas mit der Schadensursache zu tun hat.

16. August 2020: Von Willi Fundermann an Olaf Musch

"Erst rauswinken, dann feststellen, ob's eine EASA/JAR-Lizenz ist, die ihm vorgelegt wird, und ggf. laufen lassen? Oder darf er alle prüfen, müsste also für alle Lizenzarten wissen, worauf zu achten wäre."

Stelle mir gerade eine Kontrolle im Straßenverkehr vor: "Ach, Sie haben einen amerikanischen Führerschein? Na dann gute Fahrt, da darf ich nix kontrollieren!"

16. August 2020: Von Achim H. an Willi Fundermann

Stelle mir gerade eine Kontrolle im Straßenverkehr vor: "Ach, Sie haben einen amerikanischen Führerschein? Na dann gute Fahrt, da darf ich nix kontrollieren!"

So läuft das. Besonders US-Militärangehörige, die es in meiner Gegend in großer Zahl gibt, kommen mit so ziemlich allem durch. Ein Bekannter ist mit 130 in der 50er Zone gestoppt wurden und geht straffrei aus aufgrund von "Zustellunsgproblemen".

Bei meinem letzten Ramp-Check in Deutschland auf N-reg waren die Kontrolleure auch komplett überfordert, da sie keine Kenntnisse der Regeln nach Part 91 hatten.

16. August 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich hoffe mal, nur wenn die Verletzung auch etwas mit der Schadensursache zu tun hat.

Da sicher ausnahmslos alle Versicherungen nur leisten, wenn (sinngemäß) "... die entsprechenden Lizenzen und Berechtigungen vorlagen...", ist für den Versicherer die Schadenursache im Zweifel vollkommen irrelevant.

(Wer ohne gültigen Führerschein Auto fährt, bekommt im Falle eines Falles auch nichts von der Versicherung und/oder muss Haftpflichtschäden zurückbezahlen.)

Nach Deiner o. g. "Hoffnung" muss der Versicherer dann auch zahlen, wenn der Pilot ohne (gültige) Lizenz geflogen ist? z. B. weil ein geplatzter Reifen ja nichts mit der Lizenz zu tun hat?

Wenn Du da mal nicht die Leistungsbereitschaft von Versicherungen vollkommen überschätzt...

16. August 2020: Von Chris B. K. an Wolfgang Lamminger

(Wer ohne gültigen Führerschein Auto fährt, bekommt im Falle eines Falles auch nichts von der Versicherung und/oder muss Haftpflichtschäden zurückbezahlen.)

Falsch! Die Haftpflichtversicherung bezahlt erst einmal den Drittschaden und nimmt dann den Fahrer in Regress, soweit richtig. Allerdings ist der Regress auf 5.000,- € begrenzt. Also wenn jemand volltrunken einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe anzettelt, kann sich die Haftpflicht trotzdem nur 5.000,- € zurückholen.

--> https://verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

Ob ich im Fall der Fälle 5.000,- € oder 50 Mio. € zahlen muß, macht den Unterschied zwischen "sehr ärgerlich" und "für den Rest des Lebens ruiniert".

16. August 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

Wie weit das im Luftfahrtbereich auch greift, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich erinnere mich nur an einen Fall, in dem der Pilot eines (Vereins)flugzeuges erst nach jahrelangem Prozess und Gutachten von der Regresspflicht gegen den Versicherer für den Kasko-Scahden (kein Drittschaden) befreit wurde.

In erster Linie sollte es auch um folgende Anmerkungen gehen:

  • immer über die notwendigen und gültigen Lizenzen und Berechtigungen verfügen (dazu gehören u. U. auch Funkzeugnis und Nachweis des Sprachlevel)
  • es ist nicht entscheidend "wer's kontrolliert", sondern wer sich im Falle eines Falles hinterher dafür interessiert
  • auch wenn Haftungsfragen am Ende geringer ausfallen, ist's besser, sie gar nicht erst aufkommen zu lassen!

16. August 2020: Von Chris _____ an Wolfgang Lamminger

Naja Wolfgang, ganz so einfach ist die Sache auch nicht. Sonst könnte sich die Versicherung nach einer Notlandung (mit Totalschaden am Flugzeug) ja drauf rausreden, die Sicherheitsmindesthöhe wäre unterschritten worden, dehslab keine Leistung...

17. August 2020: Von Hubert Eckl an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Chris, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Du krabbelst - zumindest in letzter Zeit - nur noch durchs Forum. Vorschlag: Lies alle Deine Beiträge -vermutlich brauchst Du einen Tag dazu- ,setzt Dich danach in Ecke, schlag die Hände vors Gesicht, zerreiß Dir die Gewänder und streu Dir Asche aufs Haupt.

Natürlich nützen die Versicherungen "mangelnden Befähigungsnachweis" zur Leistungsverweigerung! Im maritimen Bereich ist es seit Jahren extrem: Bist Du SEHR reich, kannst Du Dir eine 15 mtr lange Segelyacht ohne jede Qualifikation kaufen und nutzen. Wenn kracht zahlst Du. Der Vercharterer jedoch wird Dir keine geben ohne Nachweise i.e. Lizenzen etc, weil er sonst nix versichert bekommt.

In der Fliegerei ist es bei weitem nicht so wie auf dem Wasser. Zum Glück. Jedoch Fragen die die Versicherungen allen Beteiligten, Piloten, Haltern und Untersuchern,stellen sind ein Netz von Fallstricken.

17. August 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

Natürlich nützen die Versicherungen "mangelnden Befähigungsnachweis" zur Leistungsverweigerung!

Na klar leben Versicherungen nicht vom Leisten im Schadensfall, sondern vom Einnehmen der Prämien möglichst ohne Leistung. Probieren können sie also alles, um einer Leistung zu entgehen. Aber ob - im Kontext dieses Threads - eine Versicherung damit durchkäme, beispielsweise einen Propstrike bei einer Landung nicht zu bezahlen, weil ein Sprechfunkzeugnis fehlte? Ich bezweifle es.

Zu deinem blumig formulierten Vorschlag an mich: Wir beide können gern übers Fliegen und verwandte Sachthemen, oder auch off-topic über Politik, diskutieren. Für persönliche Scharmützel fehlt mir aber die Lust und die Zeit. Zumal ich dich gar nicht kenne und folglich deine Antipathie, so leid es mir tut, nicht erwidern kann.

Nachtrag on-topic: habe gerade meine Versicherungspolice geprüft. 1. Kasko: Alle Ausschlüsse, die in den AVB genannt sind, beziehen sich auf Umstände, die mit der Entstehung des Schadens selbst zu tun haben. Ein Ausschluss, der sich bspw. auf abgelaufene oder nicht vorhandene Berechtigungen bezieht oder ganz allgemein Regelverletzungen betrifft, steht da nicht drin. 2. Haftpflicht: hier befindet sich eine solche Klausel sehr allgemein formuliert "wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten".

17. August 2020: Von Friedhelm Stille an Achim H.

Wurde vor Jahren mal in EDFZ kontrolliert. Bin zum Bezahlen der Landegebühr in den Turm.

Der FL wollte meine Papiere sehen. Ich legte meinen US PPL vor so wie auch das Medical.

Und wo denn meine deutsche bzw. europäische Lizenz sei? Die US Lizenz sei hier nicht (allein) gültig.

Erklärte ihm dann, das die Kombi aus N-Reg Flugzeug und US Lizenz sehr wohl gültig sei, sonst wären ja all die US Crews mit ihrem Schwermetall in EDDF ebenfalls illegal.

Unklar, ob der es nicht besser wusste oder mich testen wollte.

Lang, lang ist es her.

17. August 2020: Von Achim H. an Friedhelm Stille Bewertung: +1.00 [1]

Kontrollen in der Luftfahrt sind wirklich äußert schwierig, es gibt so viele Konstellationen und Rechtssysteme mit so vielen Änderungen und als Kontrolleure hat man meist keine promovierten Juristen. Am besten machen es noch die Franzosen mit ihren Checklisten, deswegen habe ich vor denen am meisten Angst ;-)

17. August 2020: Von Reinhard Haselwanter an Achim H.

In Frankreich kommt ja auch noch die Gendarmerie - und nicht irgendjemand - zum Kontrollieren :-) !


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