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17. August 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

Natürlich nützen die Versicherungen "mangelnden Befähigungsnachweis" zur Leistungsverweigerung!

Na klar leben Versicherungen nicht vom Leisten im Schadensfall, sondern vom Einnehmen der Prämien möglichst ohne Leistung. Probieren können sie also alles, um einer Leistung zu entgehen. Aber ob - im Kontext dieses Threads - eine Versicherung damit durchkäme, beispielsweise einen Propstrike bei einer Landung nicht zu bezahlen, weil ein Sprechfunkzeugnis fehlte? Ich bezweifle es.

Zu deinem blumig formulierten Vorschlag an mich: Wir beide können gern übers Fliegen und verwandte Sachthemen, oder auch off-topic über Politik, diskutieren. Für persönliche Scharmützel fehlt mir aber die Lust und die Zeit. Zumal ich dich gar nicht kenne und folglich deine Antipathie, so leid es mir tut, nicht erwidern kann.

Nachtrag on-topic: habe gerade meine Versicherungspolice geprüft. 1. Kasko: Alle Ausschlüsse, die in den AVB genannt sind, beziehen sich auf Umstände, die mit der Entstehung des Schadens selbst zu tun haben. Ein Ausschluss, der sich bspw. auf abgelaufene oder nicht vorhandene Berechtigungen bezieht oder ganz allgemein Regelverletzungen betrifft, steht da nicht drin. 2. Haftpflicht: hier befindet sich eine solche Klausel sehr allgemein formuliert "wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten".


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