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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. August 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

Wie weit das im Luftfahrtbereich auch greift, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich erinnere mich nur an einen Fall, in dem der Pilot eines (Vereins)flugzeuges erst nach jahrelangem Prozess und Gutachten von der Regresspflicht gegen den Versicherer für den Kasko-Scahden (kein Drittschaden) befreit wurde.

In erster Linie sollte es auch um folgende Anmerkungen gehen:

  • immer über die notwendigen und gültigen Lizenzen und Berechtigungen verfügen (dazu gehören u. U. auch Funkzeugnis und Nachweis des Sprachlevel)
  • es ist nicht entscheidend "wer's kontrolliert", sondern wer sich im Falle eines Falles hinterher dafür interessiert
  • auch wenn Haftungsfragen am Ende geringer ausfallen, ist's besser, sie gar nicht erst aufkommen zu lassen!

16. August 2020: Von Chris _____ an Wolfgang Lamminger

Naja Wolfgang, ganz so einfach ist die Sache auch nicht. Sonst könnte sich die Versicherung nach einer Notlandung (mit Totalschaden am Flugzeug) ja drauf rausreden, die Sicherheitsmindesthöhe wäre unterschritten worden, dehslab keine Leistung...

17. August 2020: Von Hubert Eckl an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Chris, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Du krabbelst - zumindest in letzter Zeit - nur noch durchs Forum. Vorschlag: Lies alle Deine Beiträge -vermutlich brauchst Du einen Tag dazu- ,setzt Dich danach in Ecke, schlag die Hände vors Gesicht, zerreiß Dir die Gewänder und streu Dir Asche aufs Haupt.

Natürlich nützen die Versicherungen "mangelnden Befähigungsnachweis" zur Leistungsverweigerung! Im maritimen Bereich ist es seit Jahren extrem: Bist Du SEHR reich, kannst Du Dir eine 15 mtr lange Segelyacht ohne jede Qualifikation kaufen und nutzen. Wenn kracht zahlst Du. Der Vercharterer jedoch wird Dir keine geben ohne Nachweise i.e. Lizenzen etc, weil er sonst nix versichert bekommt.

In der Fliegerei ist es bei weitem nicht so wie auf dem Wasser. Zum Glück. Jedoch Fragen die die Versicherungen allen Beteiligten, Piloten, Haltern und Untersuchern,stellen sind ein Netz von Fallstricken.

17. August 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

Natürlich nützen die Versicherungen "mangelnden Befähigungsnachweis" zur Leistungsverweigerung!

Na klar leben Versicherungen nicht vom Leisten im Schadensfall, sondern vom Einnehmen der Prämien möglichst ohne Leistung. Probieren können sie also alles, um einer Leistung zu entgehen. Aber ob - im Kontext dieses Threads - eine Versicherung damit durchkäme, beispielsweise einen Propstrike bei einer Landung nicht zu bezahlen, weil ein Sprechfunkzeugnis fehlte? Ich bezweifle es.

Zu deinem blumig formulierten Vorschlag an mich: Wir beide können gern übers Fliegen und verwandte Sachthemen, oder auch off-topic über Politik, diskutieren. Für persönliche Scharmützel fehlt mir aber die Lust und die Zeit. Zumal ich dich gar nicht kenne und folglich deine Antipathie, so leid es mir tut, nicht erwidern kann.

Nachtrag on-topic: habe gerade meine Versicherungspolice geprüft. 1. Kasko: Alle Ausschlüsse, die in den AVB genannt sind, beziehen sich auf Umstände, die mit der Entstehung des Schadens selbst zu tun haben. Ein Ausschluss, der sich bspw. auf abgelaufene oder nicht vorhandene Berechtigungen bezieht oder ganz allgemein Regelverletzungen betrifft, steht da nicht drin. 2. Haftpflicht: hier befindet sich eine solche Klausel sehr allgemein formuliert "wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten".


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