Eigentlich nicht :)
Denke es kommt darauf an, welches Wesen die Flüge von Markus mit dem Chef annehmen.
Ist es ein paar Mal, weil es einfach convenient ist, daß Markus die PPL hat und der Chef schneller am Einsatzort, ist es kein Problem. Das wäre nichts anderes als eine normale Dienstreise mit dem Auto.
Ich denke, es ist höchst relevant, was der Gesetzgeber dabei wollte. Und daher ist es natürlich ebenfalls höchst relevant, wie es in anderen Bereichen geregelt wird. Und komischerweise, sehr ähnlich. Verdient jemand mit der Tätigkeit Geld, ist somit die Steuerung eines Transportmittels Gegenstand seiner normalen Tätigkeit, und erfolgt dieser Tansport so regelmäßig, daß es gewerbsmäßig erfolgt, ist ein einfacher Führerschein nicht mehr ausreichend, sondern es muss eine Personentransporterlaubnis her. Also ein Busfahrerschein, Taxischein, o.ä.
Das ist ja der Grund, warum UBERX in Deutschland eben nicht funktioniert. Weil ein einfacher Privatmann durch das regelmäßige Mitnehmen von ihm nicht bekannten Menschen keinen Freundschafts- oder kollegialen Dienst mehr versieht, sondern eine "gewerbsmäßige" Handlung durchführt, und die ist mit der Pflicht verbunden, eine Personentransportlizenz zu haben.
Dies gilt im Übrigen identisch auch für Werksfahrer, also Leute, die im Auftrag der Firma als Chauffeur arbeiten, beispielsweise.
Übertragen kann man das durchaus aufs Flugzeug. In dem Moment, wo die Firma den Markus nicht mehr nur als Buchhalter, sondern als Fimenpiloten ansieht, und die Flüge auf Kosten der Firma zu Terminen erfolgen, und Markus sozusagen der Firmenpilot wird, in dem Moment wäre es wohl so, daß Markus einen Teil seines Gehaltes sowie allgemeiner Anerkennung auch für das Fliegen erhielte.
In dem Moment, würde ich behaupten, wäre eine CPL nötig, weil dann die Frage des Entgeltes für Markus nicht mehr ganz so einfach mit nein beantwortet werden könnte.
Also, Fazit, es kommt auf das grundsätzliche Wesen der Tätigkeit an. Mit einmaligem Tun ist kein grundsätzliches Wesen begründet.
Und warum will der Gesetzgeber dann eine gewerbliche Erlaubnis, also zB eine CPL. Weil mit dem Transport von Personen und Sachen auf gewerbsmäßiger, weil regelmäßiger Basis gegen Entgelt eben andere Verantwortlichkeiten daherkommen, das gilt fürs Flugzeug genauso wie fürs Auto oder sonstwas.
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.