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9. Januar 2015: Von Juergen Baumgart an Wolff E.
ja, Kennzeichenblöcke für versch. Mitarbeiter....
...wehe wenn da mal jemand der zuständig ist krank wird oder länger Urlaub hat !
1. März 2016: Von Peter Steinert an Juergen Baumgart
Hallo allerseits,

wir stecken mit unserem Flieger jetzt auch an entsprechender Stelle. Vom LBA avisierte Wartezeit beträgt wohl ca. 2-3 Wochen.

Mich würden in diesem Zusammenhang nun zwei Dinge interessieren:

1. Das Flugzeug hat ein MTOW von 1150kg (Socata TB10) und ist D-reg. Es fällt damit ja, wenn ich mich nicht total irre unter ELA-1. Ist hier ein IHP noch notwendig oder ist dies obsolet? Das Triebwerk hat die TBO (12 Jahre) zeitlich überschritten und läuft dementsprechend mit entsprechenden Zusatzprüfungen.
Ist in diesem Zuge das IHP komplett entfallen oder durch etwas anderes ersetzt worden?
Vielleicht ist hier von Vorteil, dass die Werft tatsächlich dieselbe bleibt, wie beim alten Besitzer.

2. Wenn der alte Eintragungssschein und die Versicherungsbestätigung auf dem Weg zum LBA sind, so darf das Flugzeug bis zum Erhalt des neuen Eintragungsscheins nicht geflogen werden, oder?
An sich ist das ja nur ein Verwaltungsakt. Das Lufttüchtigkeitszeugnis ist gültig und eine Versicherung liegt vor.

Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Info.
1. März 2016: Von Malte Höltken an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]
Ad 1: Das IHP wird nicht obsolet nur die Genehmigung durch Behörde oder CAMO ist nicht mehr notwendig, das kannst Du selber machen. Eine Überschreitung der TBO hat keine Rückwirkung auf das IHP. Nur hat das IHP eine Wirkung auf die TBO. Die meisten CAMOs sind immernoch gerne behilflich bei der Erstellung, müssen das aber natürlich berechnen.

Wenn die Werft nicht allzu weit weg ist kann man mit dem Flieger da bleiben, aber andere Prüfer/Werftwn haben andere Erfahrungssätze mit dem Muster und können Schwachstellen finden für die eine alte Werft "betriebsblind" geworden ist. Eine Werft in der Nähe böte ggfs auch die Chance selber in die Wartung eingearbeitet zu werden und dann auch die Pilot/Owner Maintenance beigebracht zu bekommen. Das kommt aber auf den jeweiligen Betrieb an ob das möglich und/oder gewünscht wird.

Ad2: Kein Papier, kein Flug. Dauert aber i.d.R nicht soo lange.
1. März 2016: Von Peter Steinert an Malte Höltken
Danke, das klingt ja schonmal nicht schlecht. Mich würde aber interessieren, ob ich für die Ummeldung (Änderung in der Luftfahrzeugrolle) das neue IHP mitschicken muss, oder ob dies nun wegfällt, wenn sie es eh nicht mehr genehmigen müssen.

Mit der Werft ist schon passend. Die Werften gehören zusammen, aber es ist ein anderer Standort und damit auch anderes Personal. Für mich perfekt dabei: Die Werft ist ca. 100m von der Hallle entfernt, in der das Flugzeug steht.
1. März 2016: Von Malte Höltken an Peter Steinert
Nee das IHP muß nicht mitgeschickt werden. Auf dem Formular steht drauf was weg muß. Also unterschreibenes Formular, Eintragungsschein, Persokopie. Versicherungsbestätigung schickt die Maklerin oft per Email.

Nicht vergessen ELT und Lustfunkstelle umzumelden.
1. März 2016: Von Oliver Voigt an Malte Höltken
Also Ich musste für meine Ummeldung letztes Jahr im Mai eine neues halterbezogenes IHP mitsenden!

Meine Werft druckte eines mit meinem Namen für 300 Euro, welches dann vom LBA unterschrieben und bestätigt wurde...natürlich auch gegen Gebühr (nochmals 400 Euro) --Diese Rechnung kam aber erst nach 10 Monaten

Ach so Kosten: Ummeldung ELT NUR 50.- und die Eintragung in die Rolle ist mit 72,15 Euro auch richtig günstig!!!

Grüße Oliver
1. März 2016: Von Lutz D. an Oliver Voigt
Tja, da hättest Du mal entweder 2 Monate gewartet oder Dich in eine überwachte Umgebung geflüchtet, zB Camo+ des DAEC, da habe ich ein -vom LBA nicht mehr zu genehmigendes - IHP für 250€ bekommen.
Aber das liegt jetzt für ELA1 alles hinter uns.

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