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1. März 2016: Von Peter Steinert an Malte Höltken
Danke, das klingt ja schonmal nicht schlecht. Mich würde aber interessieren, ob ich für die Ummeldung (Änderung in der Luftfahrzeugrolle) das neue IHP mitschicken muss, oder ob dies nun wegfällt, wenn sie es eh nicht mehr genehmigen müssen.

Mit der Werft ist schon passend. Die Werften gehören zusammen, aber es ist ein anderer Standort und damit auch anderes Personal. Für mich perfekt dabei: Die Werft ist ca. 100m von der Hallle entfernt, in der das Flugzeug steht.
1. März 2016: Von Malte Höltken an Peter Steinert
Nee das IHP muß nicht mitgeschickt werden. Auf dem Formular steht drauf was weg muß. Also unterschreibenes Formular, Eintragungsschein, Persokopie. Versicherungsbestätigung schickt die Maklerin oft per Email.

Nicht vergessen ELT und Lustfunkstelle umzumelden.
1. März 2016: Von Oliver Voigt an Malte Höltken
Also Ich musste für meine Ummeldung letztes Jahr im Mai eine neues halterbezogenes IHP mitsenden!

Meine Werft druckte eines mit meinem Namen für 300 Euro, welches dann vom LBA unterschrieben und bestätigt wurde...natürlich auch gegen Gebühr (nochmals 400 Euro) --Diese Rechnung kam aber erst nach 10 Monaten

Ach so Kosten: Ummeldung ELT NUR 50.- und die Eintragung in die Rolle ist mit 72,15 Euro auch richtig günstig!!!

Grüße Oliver
1. März 2016: Von Lutz D. an Oliver Voigt
Tja, da hättest Du mal entweder 2 Monate gewartet oder Dich in eine überwachte Umgebung geflüchtet, zB Camo+ des DAEC, da habe ich ein -vom LBA nicht mehr zu genehmigendes - IHP für 250€ bekommen.
Aber das liegt jetzt für ELA1 alles hinter uns.

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