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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Patrick K. Bewertung: +2.00 [2]
Flugleiter abschaffen? Und wie dämmt man dann die Reichsflucht der Juden weiterhin ein? Das wäre ja fast wie die Schaumweinsteuer von 1902 zum Aufbau der deutschen Hochseeflotte einzustellen ...
2. Mai 2014: Von Achim H. an Ursus Saxum-is
Björn, Steuern sind per Definition nicht zweckgebunden, sonst wären es nämlich keine Steuern, sondern Gebühren oder Abgaben. Alles nachzulesen in der Abgabenordnung. Aus populistischen Motiven werden Steuern in der Öffentlichkeit zur Einführung oft als zweckgebunden dargestellt, das ist aber Volkstäuschung, denn sie fließen (vereinfacht gesagt) alle auf ein Konto.

In Ägypten gibt es oft an jedem Kreisverkehr einen hauptamtlichen Einwinker im 3-Schichten-Betrieb, der dafür sorgen soll, dass die Autos nur dann in den Kreisverkehr einfahren, wenn gerade keines an der Einfahrt vorbeifährt. Bei verkehrsreichen Kreisverkehren gibt es mitunter pro Einfahrt einen Einwinker. Ägyptische Autofahrer können sich nicht vorstellen, wie es ohne Einwinker ginge und würden einfach reinbrettern. So fällt es uns eben schwer, ohne Flugleiter zu leben.
2. Mai 2014: Von Wolfgang Oestreich an Ursus Saxum-is Bewertung: +0.00 [2]
Keine Ahnung, wo die immer wieder kolportierte Ansicht herkommt, das Dritte Reich wäre für den Flugleiter in heutioger Zeit verantwortlich. Und ich persönlich glaube kaum, dass FW Stieglitz, Bücker Bestmann oder Klemm 35 für massenhafte Fluchten geeignet gewesen wären. Die es konnten, haben ihr Habund Gut an Gurlitt und Konsorten im tausch für ihr Leben gegeben.

Der Flugleiter, wie in den geltenden Verordnungen festgelegt, beruht auf der deutschen Auslegung des Annex 14 der ICAO (Aerodromes) und dort dem Abchnitt 9 Emergency and other services. Z.B. soll steht unter Rettung und Brandbekämpfung unter Application:

9.2.1 Rescue and fire fighting equipment and services shall be provided at an aerodrome.
Note .C Public or private organizations, suitably located and equipped, may be designated to provide the rescue and fire fighting service. It is intended that the fire station housing these organizations be normally located on the aerodrome, although an off-aerodrome location is not precluded provided the response time can be met.

Dies wird in den Flugplatzgenehmiogungen eben durch den Flugleiter umgesetzt. Jetzt könnte man sagen, weil es so wenige Unfälle und Brände auf unseren Flugplätzen gibt, mischen die Kollegen gleich noch im Funk mit.

Diese Intention wird im übrigen von den meisten Staaten so ausgelegt, dass nur bei regelmäigem gewerblichen Verkehr, oder ab einer bestimmten Art und Menge von Flugbewegungen tatsächlich jemand vor Ort sein muß.

Die Herausfordeung besteht somit also erst einmal darin, aus dem Flugleiter, der eh keine Flugverkehrskontrolle ausüben darf, komplett aus dem Verkehrsgeschehen herauszunehmen (Er DARF jedoch weiterhin auf Gefahren aufmerksam machen).
Wenn dies geschehen ist, kann man daran gehen, aus der Pflicht des örtlichen Brandschutzbeauftragten eine Regelung abhängig von der Größe machen (z.B. nur für kontrollirte Plätze, weil es hier auch Sinn macht). Dem Flugplatzbetreiber steht es dann frei, Personal zur Durchsetzung der jeweiligen Hausordnung zu beschäftigen.
2. Mai 2014: Von Malte Höltken an Ursus Saxum-is
Ich lese diesen vermeintlichen Ursprung der Flugleiter immer wieder - aber hat dazu irgendjemand mal eine Quelle? Also z.Bsp. zwei Fassungen alter deutscher Verordnungen, aus denen hervorgeht, daß die Flugleiterpflicht tatsächlich im Dritten Reich entstand? Denn eigentlich ist ein Flugleiter etwas so urdeutsches, daß ich mir sehr gut vorstellen kann, daß es das schon deutlich vorher gab.

Also um sicher zu gehen: Ich brauche zum Fliegen keinen Flugleiter, aber diese dämliche Nazi-Leider geht mir langsam auch auf den Senkel (zumal vollkommen irrelevant für die Abschaffung von Flugleiterzwängen)
2. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Achim H.
Der korrekterweise Schaumweinaufschlag genannte 50-Pfennig-Aufschlag, weil "bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß", von 1902 ist allerdings noch ein bisschen älter als die AO ... unser heutiges Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) vom 15. Juli 2009 ist allerdings die nur unwesentlich modernisierte Version davon.

Vor Einführung des Flugleiter (und des Hauptflugbuchs) gegen die Reichsflucht im Zuge der Gründung der Luftaufsicht 1934 gab es zu Kaisers Zeiten auf Verkehrsplätzen schon den "Startposten", der das Freizeichen zum Start gab.
2. Mai 2014: Von Patrick K. an Ursus Saxum-is
Aber weiß jemand konkret, ob dieses Thema denn schon mal auf politischer Ebene (sprich LBA bzw. BMVI) auf der Tagesordnung stand?
Ob die AOPA oder DAEC schon mal versucht haben diese veraltete Regelung zu kippen?

Wie juristisch der genaue Hintergrund dazu aussieht und in wie weit dies gegen EU Recht verstößt und somit anfechtbar ist?

Kann man eine Petition starten, bzw. macht das Sinn?
2. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Patrick K. Bewertung: +2.00 [2]
Ich halte das für schwierig, weil wir zwar so etwas wie SERA, EASA und eine ganze Reihe anderer vereinheitlichender Regelwerke um uns herum wuchern sehen, aber der Flugleiter meines Wissens in der Betriebsgenehmigung des Platzes verankert ist.

Selbst wenn die entsprechenden Regelungen für das Fliegen angreifbar sind, bleiben also die Betonköpfe für die lokalen Betriebsgenehmigungen der Piste zuständig.

Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass man an der Stelle Kompromissdenken finden wird, zumal der lokalpolitische Trend überwiegend zur MacCarthy-Hatz gegen alle Privatflieger neigt.
2. Mai 2014: Von Daniel Krippner an Patrick K.
Das schöne an solch einer Petition wäre dass man sie sehr positiv formulieren könnte. "Piloten für eine spürbare Kostenreduktion von Flugplätzen" oder so in der Art
2. Mai 2014: Von Ulrich Dr. Werner an Patrick K. Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

Ich habe dieses Mal leider keine Quellen verfügbar, nur meine Erinnerung an Mitte der 2000er Jahre. Da war das Fliegen ohne Flugleiter wohl in der politischen Diskussion und eine Stufe der Treppe war schon beschritten. Es sollte aber nur in Zusammenhang mit aufwendiger Elektronik erfolgen, nämlich der automatischen Wetteransage auf der Platzfrequenz. Auch unser Sonderlandeplatz bekam sofort mehrere Angebote von derartigen Anbietern, alles bewegte sich aber so im Rahmen von 20 k Euro Erstinvestition. Gestorben ist der Prozess dann am politischen Unwillen, totargumentiert mit der NfL I-072/83 „Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen“.

Ziel müsste es sein, den Flugleiterzwang ohne Auflagen abzuschaffen, also keine Videoüberwachung a la DFS remote-control oder o.g. Wetterinfos auf der Platzfrequenz. Diese „Serviceprovider“ bzw. Gelddruckunternehmen stehen bestimmt schon parat dafür.

Gruß

Ulrich Werner

2. Mai 2014: Von Daniel Krippner an Ulrich Dr. Werner
Wieso bekommen wir Flieger eigentlich den Service einer Feuerbekämpfung auf Abruf und in Rufweite, während man als Autofahrer zu warten hat bis die Jungs mit ihren Wagen anrücken?
2. Mai 2014: Von Michael Stock an Malte Höltken
Daß das der Verhinderung der "Reichsflucht" diente, hat der gute Heiko Teegen vor vielen Jahren mal im Bayerischen Hautpstaatsarchiv (https://www.gda.bayern.de/archive/hauptstaatsarchiv) recherchiert. Laut seiner Aussage ist der "Flugleiter" 1934 mit diesem Ziel eingeführt worden. Im Reichsgesetzblatt von 1922 gab es den jedenfalls noch nicht.
2. Mai 2014: Von Patrick K. an Michael Stock
Aber das muss doch ein Ansatz sein können.
Reichsflucht muss ja nun wirklich momentan nicht befürchtet werden....

Spart ja schließlich auch den Staat jede Menge Kohle...
3. Mai 2014: Von Thore L. an Malte Höltken
>> Ich lese diesen vermeintlichen Ursprung der Flugleiter immer wieder - aber hat dazu irgendjemand mal eine Quelle? Also z.Bsp. zwei Fassungen alter deutscher Verordnungen, aus denen hervorgeht, daß die Flugleiterpflicht tatsächlich im Dritten Reich entstand? Denn eigentlich ist ein Flugleiter etwas so urdeutsches, daß ich mir sehr gut vorstellen kann, daß es das schon deutlich vorher gab.

Hallo Malte und die anderen Zweifler.

1936 wurden allen deutschen Flugplätzen Flugleiter vorgeschrieben, dies jedoch "nur" per Auflage zur Betriebsgenehmigung. Zeitgleich wurde das Luftverkehrsgesetz geändert. Dort fand man nunmehr in §94, Abs 1:
"Befindet sich auf einem Luftfahrtgelände eine Flughafenleitung oder Luftaufsichtswache, so darf kein Luftfahrzeug das Gelände ohne deren Erlaubnis verlassen. Der Abflug ist ihr rechtzeitig vorher anzumelden."

Gleichzeitig wurde der Flugplatzwang gesetzlich fixiert, §12 Abs 1.

Unterzeichnet am 21. August 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt, Göring.

Wer einen Scan des Dokuments haben möchte, kurze Mail an thore(at)edxh.de
3. Mai 2014: Von Thore L. an Achim H.
>> So fällt es uns eben schwer, ohne Flugleiter zu leben.

Ich befürchte, es wird uns noch schwerer fallen, ohne Flugplätze zu leben. Und darauf steuern wir mit diesen und anderen absurden Vorschriften zu. Wie schon so oft gesagt: wenn's egal wäre, könnten wir ob dieser deutschen "Eigenart" den Kopf schütteln und gut ist. Aber es ist nicht egal. Es ist teuer, und deswegen machen die uns einen Platz nach dem anderen zu. Wann begreift das diese Flugleiterbefürwortungsfraktion endlich?

Letztendlich ist es dabei auch nicht so wichtig, wer den Ursprung zu dem deutsch/österreichischen Sonderweg "Flugleiter" initiiert hat. Wir müssen die Plätze wieder über die schwarze Null hieven, und das geht nur durch Reduktion der Ausgabenseite! Dass da die Nazis hinter steckten, ist allenfalls dann von Nutzen, wenn einem im Eifer des Gefechts grad mal kein richtiges Argument einfällt ;)

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