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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. April 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Was auch immer irgendjemand beim LBA denkt, meint oder als richtig ansieht, interessiert bei der FAA keinen A***.
18. April 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Aha und diese Weisheit bedeutet im konkreten Falle?

Es geht mir darum ob ich mit alter FAA-Validierung und neuer EASA-Lizenz weiter rumfliegen kann. Und das ist für mich ein klares Ja. Notariell beglaubigt und mit Apostille bekomme ich das weder von der FAA noch vom LBA und muss daher selbst entscheiden.
18. April 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Apostille kannst Du von mir bekommen rofl

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