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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. April 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Aha und diese Weisheit bedeutet im konkreten Falle?

Es geht mir darum ob ich mit alter FAA-Validierung und neuer EASA-Lizenz weiter rumfliegen kann. Und das ist für mich ein klares Ja. Notariell beglaubigt und mit Apostille bekomme ich das weder von der FAA noch vom LBA und muss daher selbst entscheiden.
18. April 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Apostille kannst Du von mir bekommen rofl

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