Der Vorfall betraf ein Verkehrsflugzeug, welches 13 000 kg Maximalgewicht hat, eine höhere Anfluggeschwindigkeit, Masse zum Bremsen. Diese Dornier 328-100 ist mit ein Kleinflugzeug der E - Klasse nicht vergleichbar. Hinzu kommt das Zweimanncockpit, hier wurden in dem Cockpit Management Fehler gemacht, bei dem Landeanflug wurden die Leistungshebel nicht voll zurück gestellt, so dass bei dem Ausschweben ( Segelfliegerkenntnisse ) die Motoren dazu beigetragen haben, dass über die Hälfte der Landebahn geschwebt wurde ( vergleichbar im Segelflugzeug wenn die Bremsklappen beim Landeanflug drinnen bleiben / nicht ganz ausgefahren werden ) Zweimanncockpit bedeutet, der fliegende Pilot wird von dem nicht fliegenden Piloten ständig überprüft. ( so die BFU Feststellung, hier wurde nicht Überprüft ) In diesen BFU Bericht kam heraus, dass diese gegenseitige Überprüfung nicht gemacht wurde. Hier hätte ein go around ausgesprochen werden müssen, was nicht passierte. Mögliche Hyrarchie Kapitän zu Copilot. Vor allem aber kein Gefühl für diese Flugzeugklasse.
Ein einmotoriges Flugzeug im VFR braucht die hier monierte Verfahrensweise mit Fluglehrer nicht. Das betrifft auch die einmotorige PC12 im VFR Verkehr/ Anflug oder Abflug. Wenn dieser 20 km entfernt von VFR auf IFR/umgekehrt wechselt, betrifft das nicht das Anflugverfahren/Abflugverfahren.