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15. April 2015: Von Hubert Eckl an Malte Höltken
abgesehen davon ist es bei einigen Halleneignern aus versicherungsrechtlichen Gründen verboten selbst auszuhallen. Es darf ausschliesslich ein "Beauftragter" aushallen. Das kann Euch übrigens ganz schnell blühen, wenn den Versicherungen mehrere Schachtelschäden gemeldet werden. In EDOI,EDAY und EDAZ musst Du z.B. vorher anrufen, daß die Deinen Vogel rauszerren. Ist es in Egelsbach nicht auch so?

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