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6. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Karl Lehmann
Koarl, Deine Überlegungen sind nachvollziehbar, aber ein paar Punkte müßtest Du noch genauer definieren: Ich spreche im Zusammenhang mit diesem Unfall dezidiert von der österreichischen Rechtslage. Wie soll dort "gewerbliches Fliegen mit CPL alleine" erlaubt sein im Sinne von "gewerblicher Transport von Personen oder Sachen ohne AOC"? Abgesehen von Flügen bei denen die Kunden vor der Landung abspringen oder sich ausklinken ist bezahltes Fliegen mit PPL auch nicht gestattet, der Angestellte mit PPL muß hauptsächlich wegen einer anderen Tätigkeit beschäftigt werden, sonst bräuchte er auch CPL. Schon die Selbstkostenflüge wurden in Ö seit je her anders ausgelegt als in D. Übrigens war ich der Meinung dass in der Schweiz nur die PC12 oder Turboprops IFR gewerblich fliegen dürfen, ist die Schweiz wirklich so mutig dies auch Kolbenfliegern zuzugestehen ? LG , Markus
6. November 2012: Von Karl Lehmann an Flieger Max L.oitfelder
Hallo Markus,

natürlich muss ich dir recht geben, dass ich bei den "gewerblichen Einmots" in der Schweiz von Turboprops rede (keine Kolbenschüttler, bzw Kolbenschüttler nur VFR). Mit dem "CPL" habe ich nur auf ein Post von oben geantwortet. Natürlich muss ein AOC bzw eine Betriebsgenehmigung vorhanden sein. Für mich sind das aber zwei Paar Schuhe. Ich habe diese Aussage bezüglich CPL so verstanden, dass ein Pilot mit einem CPL nicht innerhalb eines AOC gewerblich fliegen darf, und diese Aussage wäre falsch.

So long, liebe Grüße,

euer Koarl

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