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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Flieger Max Loitfelder
Noch einmal mein Aufruf, fehlerfrei zu lesen.
Ich habe nirgendwo gesagt, dass VFR in Deutschland oberhalb von FL100 verboten ist. Ich habe meine Feststellungen auf den Unfallpiloten projiziert, der mit seiner N-Lizenz (keine JAR!!) ohne IR eben nicht über FL100 nach VFR in Deutschland fliegen DÜRFTE, ebenso, wie er im Großraum Mailand nach VFR auf "Ameisenflughöhe" heruntergeholt worden wäre. Alles rein hypothetisch um den Unsinn aufzuzeigen, so ein Gerät nur VFR zu betreiben. Ich vermute, dass er sowieso schon bei der nächsten ATC-Frequenz um IFR-Pickup gebeten hätte.
Was Sie in Ihrem Beißreflex hier hineinzuinterpretieren versuchen, und was ich tatsächlich geschrieben habe, kann jeder noch nachlesen.
Sie sind ein arg schlechter Verlierer, A320-Kutscher!
6. Oktober 2012: Von Achim H. an Othmar Crepaz
Ich habe nirgendwo gesagt, dass VFR in Deutschland oberhalb von FL100 verboten ist. Ich habe meine Feststellungen auf den Unfallpiloten projiziert, der mit seiner N-Lizenz (keine JAR!!) ohne IR eben nicht über FL100 nach VFR in Deutschland fliegen DÜRFTE,

Das wurde bereits richtiggestellt. Die CVFR-Restriktion gilt nur für Scheininhaber nach LuftPersV, sprich für deutsche Scheininhaber vor JAR. Ausländer mit ICAO-kompatiblem Schein sind davon nicht betroffen.

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