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6. Oktober 2012: Von Achim H. an Othmar Crepaz
Ich habe nirgendwo gesagt, dass VFR in Deutschland oberhalb von FL100 verboten ist. Ich habe meine Feststellungen auf den Unfallpiloten projiziert, der mit seiner N-Lizenz (keine JAR!!) ohne IR eben nicht über FL100 nach VFR in Deutschland fliegen DÜRFTE,

Das wurde bereits richtiggestellt. Die CVFR-Restriktion gilt nur für Scheininhaber nach LuftPersV, sprich für deutsche Scheininhaber vor JAR. Ausländer mit ICAO-kompatiblem Schein sind davon nicht betroffen.

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