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22. November 2012: Von Michael Stock an Achim H.
An sich stellt die Regelung ja kein Problem dar, weil Das "Aufgeben des Flugplans" auch in der Luft erfolgen kann. Mir graut nur davor, was unsere totalitär eingestellte Luftfahrtverwaltung daraus wieder macht (Stichwort Anzeige wegen mangelnder Flugvorbereitung bei Wechsel VFR/IFR im Flug) ......
22. November 2012: Von Achim H. an Michael Stock
Ja, Flugplan in der Luft, da sagt SERA nicht dass die Competent Authority das einschränken kann. Noch ein Lichtblick in dieser Regelung. Die DFS wird SERA hassen :-)
22. November 2012: Von Michael Höck an Achim H.
Richtig. Die DFS wirds dank:

c) Ein Flugplan ist vor dem Abflug bei einer Flugverkehrsdienst-Meldestelle abzugeben oder während des Flugs der zuständigen Flugverkehrsdienststelle oder Flugfunkleitstelle zu übermitteln, sofern keine Vorkehrungen für die Abgabe von Dauerflugplänen getroffen wurden.

schwer haben sich zu drücken. Aber versuchen werden Sies, da bin ich sicher....


MfG

Michael Höck


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