Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. August 2008: Von Stefan Jaudas an Otto Karlig
Hi,

mit gesundem Menschenverstand betrachtet geht es ja im Prinzip nur darum, daß jemand im Fall des Falles 112 anrufen kann. Dazu reicht auch die Putzfrau. Oder das ELT. "Sachkundig" im Umgang mit dem "Rettungsgerät", da dürfte es selbst bei den hauptamtlichen Türmern hapern, von den Hobbyflugleitern ganz zu schweigen.

Aber stört das jemanden? Man stelle sich vor, die Internationale Straßenverkehrskommission der UN (wenn es denn so eine geben sollte), würde fordern, daß auf je fünf Straßenkilometer entsprechende Fahrleiter mit Rettungsgerät stationiert sein müßten. Zu den Hauptverkehrszeiten sogar zwei. Für den Fall, daß sich jemand in den Gegenverkehr verirrt oder um einen Baum wickelt. Auf Autobahnen und kurvigen Strecken noch mehr, damit immer der Sichtbereich abgedeckt ist und es keine "blinden Ecken" gibt ...

Aber vielleicht kommen wir ja noch so weit. Nebeneffekt wären die Bewegungsprofile. Es lebe der Sozialismus?
###-MYBR-###MfG

StefanJ
15. August 2008: Von  an Stefan Jaudas
Beitrag vom Autor gelöscht

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang