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9. August 2008: Von RotorHead an 
Sagen Sie mal, Herr Duske, wie ein Flugleiter einen Unfall verhindern will, wenn der Pilot per Funk gar nicht erreichbar ist...

Trotz Flugleiterpflicht dürfen auch in Deutschland unkontrollierte Flugplätze OHNE Funk genutzt werden.

Übrigens gilt die Flugleiterpflicht für die Platzbetreiber und NICHT für die Piloten, die den Platz nutzen. Die Pflicht einen Flugleiter bereitzuhalten findet sich regelmäßig in der Zulassung des Landeplatzes - an den Platzbetreiber gerichtet. Ein Pilot muss von dieser Pflicht weder Kenntnis haben, noch ist er in verpflichtet, mit dem Flugleiter per Funkt Kontakt aufzunehmen.

Für einen Piloten ist einzig wichtig, dass der Flugplatz entweder generell (per Betriebspflicht) geöffnet ist, oder für ihn speziell per erteilter Erlaubnis (PPR). Das Nutzen eines geöffneten Flugplatzes ist für den Piloten rechtskonform, egal ob ein Flugleiter anwesend ist, oder nicht. Eine Regelung, die einen Piloten zum Betrieb eines Luftfahrzeugs auf die Anwesendheit eines Flugleiters verpflichtet, gibt es nicht.

Eine Erlaubnis zur Außenlandung an einem Flugplatz ist nur dann notwendig, wenn der Flugplatz entweder geschlossen ist (z.B. außerhalb der Betriebszeit) oder für das Luftfahrzeug nicht zugelassen ist.

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