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12. August 2005: Von RotorHead an Dr. Christoph Konermann
§ 164 StGB macht die "Falsche Verdächtigung" strafbar...
13. August 2005: Von Dr. Christoph Konermann an RotorHead
Wenn also falsche Verdächtigung strafbar ist, hier meine
dumme Frage als Nichtjurist:
Gilt das StGB für den Staat nicht ?
Dieser verdächtigt doch uns, die große Menge der bisher zum allergrößten Teil unbescholtenen Privatpiloten, möglicherweise mit unserem Gerät eine Straftat begehen zu wollen /können. So kann man das LuftSich G doch auch interpretieren.? So hatte ich auch § 145 interpretiert, um oben nicht missverstanden zu werden: Täuscht der Staat nicht hier auch (der Allgemeinheit) vor, die Privatpiloten wollten/könnten/würden Straftaten begehen ? Und zwar nur, weil sie Piloten sind. Jener Selbstmörder vor dem Bundestag war erstmal Kriminell und zufällig auch Pilot, nicht Pilot und deshalb kriminell.
13. August 2005: Von RotorHead an Dr. Christoph Konermann
Das ist ein interessanter Aspekt. Dummerweise unterstellt der Staat nicht, dass man als Pilot ein Terrorist oder Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist, sondern verlangt "nur", dass man seine Zuverlässigkeit nachweist. Auf der Strafrechtschiene denke ich, wird sich nichts erreichen lassen.

Der traurige Witz an dieser Sache ist jedoch, dass die Verbrecher vom 11.9.2001 diese Zuverlässigkeitsüberprüfung problemlos überstanden hätten, und zudem FAA-Lizenzen erworben hatten und keine Deutsche.

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