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Unfälle und Zwischenfälle | Bewährungsstrafe nach Segelflug-Absturz für Flugleiter ohne Berechtigung  
7. August 2015: Von Robert Hartmann 
"Dr. Alexander Wachter, Direktor des Eschweger Amtsgerichts, folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Er sah es als erwiesen an, dass der 23-Jährige sich am 28. September 2013 eigenmächtig zum Flugleiter bestellt hatte, ohne die dafür erforderlichen Qualifikationen, wie etwa einen Flugschein, zu besitzen.

In dieser Funktion gab der Angeklagte […] die Landeerlaubnis. Nur kurze Zeit später erteilte er die Startfreigabe für einen weiteren Windenstart. […] Er habe den 85-Jährigen an einer anderen Position vermutet. Auch habe er zwei Funksprüche abgesetzt, um den Piloten über den Start des zweiten Segelfliegers zu informieren und vor dem herabfallenden Windenseil zu warnen - doch da sei es schon zu spät gewesen. Der Flieger verfing sich im Seil, geriet außer Kontrolle und stürzte aus rund 50 Metern ab..."

Quelle:
https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/eschwege-ort28660/bewaehrungsstrafe-nach-segelflug-absturz-5325764.html

würde mich wundern wenn es dazu nicht unzählige Expertenmeinungen gäbe
7. August 2015: Von Frank Naumann an Robert Hartmann
Die haben sich bereits hier geäußert...
7. August 2015: Von  an Robert Hartmann
7. August 2015: Von Stefan Jaudas an Robert Hartmann
... und ich dachte immer, an einem unkrontrollierten Platz wären alleine die Piloten für die sichere Durchführung eines Fluges verantwortlich.

Ohne jetzt die ganze Chose lesen zu wollen,
  • Warum hat der landende Pilot gelandet, obwohl ein Segelflugzeug am Start stand? Und dann hochgeschleppt wurde? Spätestens dann wäre ein Durchstarten und Abdrehen fällig gewesen.
  • Warum hat der Segelflugpilot auf der Durchführung des Starts bestanden? Wenn sich jemand im Anflug meldet, hat man immer die Wahl, das Seil auszuklingen, und sich ggf. aus der Bahn schieben zu lassen.

OK, jetzt doch schnell den BFU-Bericht gelesen. Hm. Blöde Situation. Aber warum verknacken die den "Flugleiter"? Was ist mit dem Piloten des anderen Segelflugzeugs? Der müsste ja auch mitbekommen haben, dass da einer landet. Dazu gibt es ja den Funk. Ganz zu schweigen von den Augen. Ein Blick in die Platzrunde ist eigentlich Pflicht, bevor man sich einklinken lässt.

Hätte es was geändert, wenn der "Flugleiter" als solcher auch qualifiziert gewesen wäre? Eher nicht, denke ich.


7. August 2015: Von Tee Jay an Stefan Jaudas
wie im anderen Thread schon geschrieben: Der Windenfahrer war gleichzeitig auch Flugleiter. So wie ich es verstanden habe fehlte es ihm aber a) an Qualifikation / Berechtigung für den Windenbetrieb und b) ein Flugleiter, dessen Rolle er in Personalunion übernommen hat. Der ganze Zeitungsartikel ist schlecht geschrieben...
7. August 2015: Von Robert Hartmann an Stefan Jaudas
hallo stefan,
dass der bfu bericht zwar detailiert beschreibt was die folge war (bruch, etc.) aber nur einen schematischen lückenhaften abriss der situation gibt ist etwa gleich einzustufen wie der bericht in der zeitung. das ist nach meiner meinung unbedingt genauer zu untersuchen, um daraus auch was zu lernen. es waren viele details, ganz sicher, und nicht nur der formale fehler der fehlenden berechtigung.
beispiel einer empfehlung die das bfu vielleicht geben hätte können:
- das licht der winde muss besser sichtbar und der start und das gefallene seil gemeldet werden (ende)
das eine kostet geld und das andere nix (kann man drüber diskutieren)
gruss
robert
p.s.
im gegenteil dazu finde ich den videobericht über wirbelschleppen sehr gut!

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