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Luftrecht und Behörden | LAPL und N-reg  
6. April 2015: Von Fabian Siebenwurst 
Hallo Fliegerfreunde,
einfache Frage:
Darf ich mit einem LAPL (A) ein N-reg Flugzeug in Deutschland fliegen?
Natürlich innerhalb der 2t / 4 Personen-Grenze.

Hab schon überall versucht dazu verlässliche Infos zubekommen. Keine Chance.

Danke schon mal!
Fabian
6. April 2015: Von Mich.ael Brün.ing an Fabian Siebenwurst
Hallo Fabian,

als Grundsatz gilt immer: Entweder eine Lizenz des Staates, in dem das Flugzeug zugelassen ist oder eine Lizenz des Landes, in dem Du fliegst.

Die einzige Frage, die Du Dir also stellen musst, ist: Ist der Flugzeugtyp bzw. die -klasse in meinen Berechtigungen enthalten? Wenn ja, dann darfst Du das ausländisch registrierte Flugzeug auch fliegen.

Michael


EDITED.
6. April 2015: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing
Die einzige Frage, die Du Dir also stellen musst, ist: Ist der Flugzeugtyp bzw. die -klasse in meinen Berechtigungen enthalten? Wenn ja, dann darfst Du das ausländisch registrierte Flugzeug auch fliegen.

Nur wenn der Zulassungsstaat des Flugzeuges dies auch gestattet.
6. April 2015: Von Fabian Siebenwurst an Mich.ael Brün.ing
Hallo Michael,
danke für die Antwort!

Jetzt kommt die Zusatzfrage:
Der LAPL ist ja eine europäische Lizenz, darf ich mich dann auch N-reg in ganz EASA-Land bewegen?

Schöne Grüße
Fabian
6. April 2015: Von Thomas Dietrich an Fabian Siebenwurst
Fabian,
lies mal in den FARs nach.
Dort steht entweder den FAA lappen oder eine Lizenz des Staates in dem Du fliegst. Also, Deutscher EASA Schein gilt dann nur, wenn du keine FAA Lizenz hast, in Deutschland.
Den Staat EASA gibt es noch nicht....
6. April 2015: Von Achim H. an Thomas Dietrich
Die USA erlauben es, ein N-reg im Ausland mit einer Lizenz des betreffenden Staates zu fliegen, sprich sie überlassen es dem anderen Staat zu entscheiden, ob dessen Lizenz gültig ist für das Flugzeug. Damit stellt sich nur die Frage, ob das betroffene Luftfahrzeug nach deutschem Recht mit einem LAPL geflogen werden darf (also wenn es in D zugelassen wäre).

So würde ich die Frage für mich beantworten.
6. April 2015: Von  an Thomas Dietrich
Es wird Zeit, dass die ICAO langsam auch ein staatenübergreifendes Hilfskonstrukt wie die EU in Bezug auf EASA Lizenzen einem Staat gleichstellt, oder wir der EU auch offiziell Staatencharakter geben.
6. April 2015: Von Tim Harris an Fabian Siebenwurst Bewertung: +1.00 [1]
Es gibt keine EASA Lizenz.

Es gibt eine (deutsche|englische|österreichische etc.) Lizenz nach EU Vorgaben. Also nationale Lizenzen. Wie schon immer, nur dass die jetzt nicht nach dt. Gesetzten ausgestellt werden, sondern nach EU-Gesetzten.

Weder die EU noch die EASA stellt eine Lizenz aus. Das Wort "EASA" kommt in der Lizenz nicht vor. (Außer bei der Bezeichnung des Lizenz-Formblatts).
7. April 2015: Von M. S. an Tim Harris
In der Tat - auch bei mir strahlt mich ein wunderbarer Bundesadler an und die ausstellende Behörde ist bei mir das RP Darmstadt (und auch nicht nur im Auftrag der EASA). Wie mein Vorredner schon sagt, ob das RP Darmstadt als deutsche Behörde dies aufgrund selbsterfundener Regeln (die ICAO-konform sein müssen), aufgrund EASA-Regeln oder aufgrund von FAA-Regeln, ist erstmal gleich.

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