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6. April 2015: Von Achim H. an Thomas Dietrich
Die USA erlauben es, ein N-reg im Ausland mit einer Lizenz des betreffenden Staates zu fliegen, sprich sie überlassen es dem anderen Staat zu entscheiden, ob dessen Lizenz gültig ist für das Flugzeug. Damit stellt sich nur die Frage, ob das betroffene Luftfahrzeug nach deutschem Recht mit einem LAPL geflogen werden darf (also wenn es in D zugelassen wäre).

So würde ich die Frage für mich beantworten.

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