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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. April 2015: Von Thomas Dietrich an Fabian Siebenwurst
Fabian,
lies mal in den FARs nach.
Dort steht entweder den FAA lappen oder eine Lizenz des Staates in dem Du fliegst. Also, Deutscher EASA Schein gilt dann nur, wenn du keine FAA Lizenz hast, in Deutschland.
Den Staat EASA gibt es noch nicht....
6. April 2015: Von Achim H. an Thomas Dietrich
Die USA erlauben es, ein N-reg im Ausland mit einer Lizenz des betreffenden Staates zu fliegen, sprich sie überlassen es dem anderen Staat zu entscheiden, ob dessen Lizenz gültig ist für das Flugzeug. Damit stellt sich nur die Frage, ob das betroffene Luftfahrzeug nach deutschem Recht mit einem LAPL geflogen werden darf (also wenn es in D zugelassen wäre).

So würde ich die Frage für mich beantworten.
6. April 2015: Von  an Thomas Dietrich
Es wird Zeit, dass die ICAO langsam auch ein staatenübergreifendes Hilfskonstrukt wie die EU in Bezug auf EASA Lizenzen einem Staat gleichstellt, oder wir der EU auch offiziell Staatencharakter geben.

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